Pressemeldung Nr. 379 vom

Sofortvollzug nicht zu rechtfertigen:GRÜNE begrüßen Klagen gegen Weiterbau in Gorleben

Die Entscheidung der Gerichte müsse jetzt abgewartet werden. Ein Sofortvollzug sei nicht zu rechtfertigen und jede andere Entscheidung würde zusätzlich Öl ins Feuer gießen. Er könne dem Ministerpräsidenten von einem solchen Schritt nur abraten, so Stefan Wenzel.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat die Klagen gegen einen Weiterbau in Gorleben nach dem alten Bergrecht begrüßt. "Damit wird der Weiterbau in Gorleben vorerst gestoppt".

Die Entscheidung der Gerichte müsse jetzt abgewartet werden. Ein Sofortvollzug sei nicht zu rechtfertigen und jede andere Entscheidung würde zusätzlich Öl ins Feuer gießen. Er könne dem Ministerpräsidenten von einem solchen Schritt nur abraten.

Der Weiterbau in Gorleben solle nach einem alten Rahmenbetriebsplan von 1982 erfolgen, weil damals keine Bürgerbeteiligung und keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich waren, sagte der Grünen-Politiker. Seit 1990 ist jedoch auch in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren eine UVP mit Alternativenprüfung vorgeschrieben. Solange Umweltminister Sander an dem "fossilen" Rahmenbetriebsplan von 1982 festhalte, sollte er die Worte Transparenz und Bürgerbeteiligung "nicht mehr in den Mund nehmen", sagte Wenzel.

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