Pressemeldung Nr. 72 vom

Innenminister muss sich öffentlich korrigieren:GRÜNE: Braunschweiger Urteil schwerer Tadel für Schünemann

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, in der der Polizeieinsatz im Juni 2005 gegen Anti-NPD-Demonstranten als rechtswidrig eingestuft wird, muss nach Ansicht der Landtagsgrünen als „schwerer Tadel für Innenminister Schünemann“ verstanden werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, in der der Polizeieinsatz im Juni 2005 gegen Anti-NPD-Demonstranten als rechtswidrig eingestuft wird, muss nach Ansicht der Landtagsgrünen als "schwerer Tadel für Innenminister Schünemann" verstanden werden. Der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz erinnerte daran, dass Schünemann seinerzeit für den Einsatz von Schlagstöcken und Wasserwerfern volle politische Rückendeckung gegeben hatte. "Wir erwarten, dass der Minister sich jetzt auch öffentlich korrigiert", sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag (heute) in Hannover.
Lennartz wies darauf hin, dass die "Einschränkung von Grundrechten durch rechtswidrige Beschränkungen der Demonstationsfreiheit" in Niedersachsen zunehme. So habe es zum Beispiel auch im Wendland anlässlich des Castor-Transports im Jahr 2005 etliche Entscheidungen verschiedener Gerichte gegen polizeiliche Maßnahmen gegeben.

Die Grünen erwarten für die Zukunft, dass Gegendemonstranten bei vergleichbaren Einsätzen nicht länger kriminalisiert werden und ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geachtet wird. "Wer im Kampf gegen Rechtsextremismus an die Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger appelliert, muss ihnen auch die Möglichkeit geben, ihre rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Alles andere ist scheinheilig", sagte Lennartz.

Zurück zum Pressearchiv