Statement:Grüne: Ein überfälliger Schritt auf die Kommunen zu, aber viele Fragezeichen und Probleme bleiben

Über den vielbeschworenen Grundsatz ,Wer bestellt, bezahlt‘ wurde viel zu lange nur diskutiert. Dass diese Vorgabe künftig überhaupt mal berücksichtigt werden soll, ist ein längst überfälliger Schritt und eine wichtige Botschaft an Städte, Gemeinden und Kreise.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass bei neuen Leistungsgesetzen künftig stärker der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ gelten soll. Die Kommunen drängen angesichts wachsender Sozialausgaben und milliardenschwerer Defizite seit langem auf eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Folgekosten seiner Gesetze. Dazu sagt Nadja Weippert, Sprecherin für Kommunalpolitik der Grünen-Landtagsfraktion:

Über den vielbeschworenen Grundsatz ,Wer bestellt, bezahlt‘ wurde viel zu lange nur diskutiert. Dass diese Vorgabe künftig überhaupt mal berücksichtigt werden soll, ist ein längst überfälliger Schritt und eine wichtige Botschaft an Städte, Gemeinden und Kreise. Wenn die Pläne umgesetzt werden, ist der Bund an den Folgekosten neuer Bundesgesetze stärker beteiligt, die kommunale Ebene ist dann besser abgesichert. 

Gleichzeitig warnen wir Grüne davor, die Grundsatzvereinbarung zu überschätzen. Die Regelung greift nur für neue Gesetze und erst von einer gemeinsamen Mehrbelastung von 200 Millionen Euro an; dann will der Bund 80 Prozent der Kosten übernehmen. Bereits bestehende finanzielle Belastungen der Kommunen werden dadurch nach heutiger Sachlage nicht beseitigt. Auch Steuergesetze und daraus entstehende Einnahmeausfälle bleiben ausdrücklich außen vor.

Hinzu kommt, dass die Vereinbarung bis 2030 befristet sein soll. Ob sie sich in der Praxis bewährt und anschließend dauerhaft fortgeführt wird, ist völlig unklar.

Die Einigung ist somit besser als der bisherige Zustand und ein Schritt zu mehr Fairness zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Eine nachhaltige Lösung der strukturellen Finanzprobleme der Kommunen ist sie jedoch noch nicht. Dafür bedarf es insbesondere einer Lösung der von der Bundesregierung zugesagten Altschuldenregelung. Darauf warten die Kommunen noch immer.

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