Pressemeldung Nr. 161 vom

Erfolglos und rechtlich bedenklich:GRÜNE fordern Einstellung des Gemeinsamen Informations- und Analysezentrums

Nach der heutigen Präsentation des Gemeinsamen Informations- und Analysezentrums Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ) durch Innenminister Schünemann haben die Landtagsgrünen die Einstellung des Projektes gefordert.

Nach der heutigen Präsentation des Gemeinsamen Informations- und Analysezentrums Polizei und Verfassungsschutz Niedersachsen (GIAZ) durch Innenminister Schünemann haben die Landtagsgrünen die Einstellung des Projektes gefordert.

Das Anfang 2005 als "niedersächsisches Gegenkonzept" zum Bund gestartete Projekt werde nun von Innenminister Schünemann gefeiert, obwohl nach anderthalbjährigerArbeit keine harten Erfolge zu verzeichnen seien, sagte der innenpolitische Sprecher Hans-Albert Lennartz. "Das sollte auch das Innenministerium im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung feststellen können."

Einzelfall- und anlassbezogene Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutz seien auch in der Vergangenheit im Rahmen der für beide unterschiedlich geltenden gesetzlichen Vorgaben zugelassen worden. "Durch das GIAZ werden aber die unterschiedlichen Aufgabenzuweisungen in einer verfassungsrechtlich bedenklichen Art und Weise unterlaufen, das Trennungsgebot nicht eingehalten", sagte der Grünen-Politiker.

Gerade die vom Innenminister hervorgehobenen Aufgabenschwerpunkte des GIAZ, wie zum Beispiel die Datei "Gewalttäter Sport" seien Maßnahmen, die es auch ohne das GIAZ durch die bisherige Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz gegeben hätte. Ähnliches gelte auch für die Planungen im Zusammenhang mit dem von Rechtsextremisten erworbenen Heisenhof im Landkreis Verden.

Besonders kritisch sieht der Innenexperte die spezielle Verbunddatei des GIAZ, die durch die bereits vorhandenen unterschiedlichen Dateien von Polizei und Verfassungsschutz gespeist wird.

Lennartz: "Diese gemeinsame Datenbank hat jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage. Die acht Mitarbeiter des GIAZ können daher selbstständig entscheiden, ob und wann Daten gelöscht werden. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte ist dringend aufgefordert hier die datenschutz- und verfassungsrechtlichen Grundlagen zu überprüfen".

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