Keine Zwangsüberweisung auf eine Förderschule gegen den Willen der Eltern:GRÜNE fordern Nachbesserungen am Inklusionsgesetz
Für „nicht zustimmungsfähig“ hält die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter den von CDU, FDP und SPD getragenen Gesetzentwurf für die Inklusion in der Schule.
Für "nicht zustimmungsfähig" hält die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter den von CDU, FDP und SPD getragenen Gesetzentwurf für die Inklusion in der Schule. "Es bleibt - entgegen anderslautender Darstellung gegenüber der Presse - bei einem Gesetz mit minimalem Anspruch", erklärte Korter. Die Grünen-Fraktion werde dem Gesetz nur zustimmen, wenn es noch zu deutlichen Nachbesserungen komme.
Korter kritisierte vor allem die vorgesehenen Regelungen, mit denen das Elternrecht ausgehebelt und eine Zwangsüberweisung auf eine Förderschule ermöglicht werden soll. Diese Regelung widerspreche dem Gedanken der UN -Konvention. "Die UN-Konvention verlangt, dass kein Kind aufgrund einer Behinderung vom Besuch der Schule ausgeschlossen werden darf. Das bedeutet, die Schule muss sich für das Kind passend machen und die nötige Unterstützung gewährleisten und nicht das Kind wegschicken, wenn es nicht passt".
Auch der § 69, nach dem bei Gefährdung der Sicherheit oder des Schulfriedens ein Schüler gegen den Willen der Eltern an eine Schule einer anderen Schulform verwiesen werden kann, sei unnötig, da es ausreichende Regelungen für solche Fälle bereits unter den im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen gäbe.
"Das Gesetz atmet weiter den Geist der Bedenken und der Zögerlichkeit, die Macher glauben offenbar selbst nicht, dass Inklusion funktioniert", sagte die Grünen-Politikerin.
Nachdem die SPD-Fraktion einen Tag vor der abschließenden Beratung im Kultusausschuss des Landtages die Eckpunkte des Gesetzes bereits der Presse vorgestellt und Kultusminister Althusmann die Einigung gelobt hatte, stellte sich in der folgenden Beratung und Abstimmung im Kultusausschuss heraus, dass es um ganz andere Inhalte im Inklusionsgesetz der großen Koalition geht, als gegenüber der Presse erläutert wurde. Korter: "CDU und SPD haben offenbar ihr eigenes Gesetz nicht verstanden".
Es habe zwar geheißen, dass die vorhandenen Förderschulen für Lernen, Sprache und soziale Entwicklung schrittweise abgeschafft werden sollten. Tatsächlich sehe der Gesetzentwurf aber lediglich die Auflösung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Primarbereich (Klasse 1-4) vor. Alle anderen Förderschulen sollten nach dem Willen von CDU/FDP und SPD bestehen bleiben.
"Ein so differenziertes Parallelsystem geht zu Lasten der Qualität der Inklusiven Schulen", sagte die Grünen-Schulexpertin. "Man braucht so etwas nur, wenn man davon ausgeht, dass die meisten Kinder weiter zur Förderschule gehen. Das Gesetz fällt damit noch hinter das seit Jahren bewährte System der sonderpädagogischen Grundversorgung zurück; darin werden Kinder mit Förderbedarf in den drei Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung im Grundschulbereich gemeinsam mit anderen Kindern an den allgemeinen Schulen unterrichtet."
Die Grünen, die seit Anfang 2009 mit einem Gesetzentwurf Druck machen, endlich die Inklusive Schule in Niedersachsen umzusetzen, werden sich mit einem Änderungsantrag für Nachbesserungen des Inklusionsgesetzes einsetzen. Die Kernpunkte des Plenarantrages sind:
- Die Entscheidung über den Förderort liegt bei den Eltern. Eine Überweisung an eine Förderschule darf es gegen ihren Willen nicht geben.
- In den Förderbereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung werden alle Ressourcen den Inklusiven Schulen zugewiesen. Auf eine Doppelstruktur wird in diesen Bereichen verzichtet. Die Tagesbildungsstätten werden zu Schulen weiterentwickelt.
- Die Inklusion beginnt bereits im Sommer 2012. Eine Beschränkung auf Schwerpunktschulen ist nur für eine Übergangszeit bis 2016 zulässig.
Korter: "Die Grünen können nur einem Gesetz zustimmen, in dem die Inklusion nicht durch die Möglichkeit der Zwangsüberweisung auf eine Förderschule ausgehebelt wird."