GRÜNE fordern Ombudsstelle und Berichtspflicht über Missbrauchsfälle an Schulen
Im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen an Schulen haben die Landtagsgrünen eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament gefordert. Nach der Ausschussunterrichtung über die Versetzung eines wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Lehrers sieht die Grünen-Politikerin „weiter Aufklärungsbedarf“.
Im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen an Schulen haben die Landtagsgrünen eine Berichtspflicht gegenüber dem Parlament gefordert. Ähnlich wie dies bereits im Unterausschuss Strafvollzug Praxis sei, sollten vor allem in Wiederholungsfällen speziell benannte Mitglieder des Kultusausschusses aus allen Fraktionen zeitnah über derartige Vorgänge informiert werden, forderte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter am Freitag (heute) in Hannover.
Nach der heutigen Ausschussunterrichtung über die Versetzung eines wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Lehrers an eine andere Schule sieht die Grünen-Politikerin "weiter Aufklärungsbedarf". Der betreffende Lehrer sei zwar inzwischen in die Verwaltung abgeordnet worden; aber weshalb er zunächst an einer anderen Schule unterrichten durfte sei nicht überzeugend dargelegt worden. "Das Vorgehen der Landesschulbehörde lässt auf mangelndes Problembewusstsein schließen", sagte Korter.
Der aktuelle Fall habe zudem deutlich gemacht, dass es auf Landesebene eine unabhängige Anlaufstelle, zum Beispiel in Person einer Ombudsfrau oder eines Ombudsmanns geben müsse, an die sich Schülerinnen und Schüler in Fällen von Übergriffen, Missbrauch oder Diskriminierung wenden können und die für Aufklärung sorgen. "Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass es jemanden gibt, der ihnen glaubt und der für sie eintritt", sagte die Grünen Politikerin. "Die Erschütterung der Glaubwürdigkeit ist für die Opfer eine zusätzliche schwere Belastung."
Die ausschließliche Zuständigkeit der Landesschulbehörde bei derartigen Übergriffen reiche nicht aus. Die Behörde bewege sich zu sehr im Interessenkonflikt zwischen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Datenschutz, Gewährleistung der Unterrichtsversorgung und den Interessen der Schülerinnen und Schüler.