Verfassung achten, Ärger und Kosten sparen:GRÜNE fordern politisch und verfassungsrechtlich einwandfreies Verfahren in Vorbereitung der Bundespräsidentenwahl
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat von der schwarz-gelben Mehrheit im Niedersächsischen Landtag und deren amtierenden Ministerpräsidenten ein „politisch und verfassungsrechtlich einwandfreies Verfahren“ im Zusammenhang mit der Neuwahl des Bundespräsidenten gefordert.
Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat von der schwarz-gelben Mehrheit im Niedersächsischen Landtag und deren amtierenden Ministerpräsidenten ein „politisch und verfassungsrechtlich einwandfreies Verfahren“ im Zusammenhang mit der Neuwahl des Bundespräsidenten gefordert. „Die Vorgaben der Verfassung und die Erwartungen der Bürger lassen für Christian Wulff nur die frühzeitige Aufgabe von Amt und Mandat in Niedersachsen zu“, sagte der Grünen-Politiker am Montag (heute) in Hannover. Wenzel forderte Wulff auf, noch im Laufe der in den nächsten vier Tagen stattfindenden Plenarrunde zurückzutreten. „Das spart die Kosten einer Sondersitzung in den Ferien und könnte verfassungsrechtliche Winkelzüge zur Vermeidung von Überschneidungen der Ämter in Hannover und Berlin überflüssig machen!“. Wenzel appellierte an Wulff, sich am „staatsmännischen Format anderer Kandidaten wie Richard von Weizsäcker und Johannes Rau ein Beispiel“ zu nehmen. Beide Bundespräsidenten-Anwärter hatten seinerzeit ihre jeweiligen Ämter auf Landesebene deutlich vor ihrem Wahltermin niedergelegt. „Es wirft kein gutes Licht auf Wulffs Kandidatur, wenn er sich praktisch eine Hintertür für den Fall seiner Nichtwahl ins höchste Amt offenhalten will“, sagte Wenzel.
Wenzel warnte vor weiteren „Kungeleien. Nach der Verfassung darf der Bundespräsident weder das Amt des Ministerpräsidenten noch ein Mandat als Landtagsabgeordneter innehaben. Wulff hat beides. Da es derzeit keinen amtierenden Bundespräsidenten gibt, würde ein neugewählter Bewerber mit der Annahme der Wahl in das Amt eintreten. Wenn der Ministerpräsident nicht deutlich vor der Bundesversammlung zurücktritt und der Landtag den Mandatsverzicht nicht vor der Bundesversammlung feststellt, würde die neue Amtszeit womöglich mit einem Verfassungsbruch beginnen“.