Medikamentenverabreichung darf kein persönliches Risiko sein:GRÜNE fordern Versicherungsschutz für Lehrer im Umgang mit chronisch kranken Kindern
Die Landtagsgrünen haben die Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage zum Unfallversicherungsschutz für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der freiwilligen Medikamentenverabreichung an chronisch kranke SchülerInnen als „äußerst unbefriedigend“ kritisiert.
Die Landtagsgrünen haben die Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage zum Unfallversicherungsschutz für Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der freiwilligen Medikamentenverabreichung an chronisch kranke Schülerinnen und Schüler als "äußerst unbefriedigend" kritisiert. Das Ministerium habe erklärt, dass eine Haftungsfreistellung von Lehrkräften bei fehlerhafter Medikamentenverabreichung nur in Notfällen vorgesehen sei, sagte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter heute (Mittwoch) in Hannover. Ansonsten werde den Lehrkräften empfohlen, sich aus der Medikamentenverabreichung "rauszuhalten" und die medizinische Versorgung der Kinder während des Schulalltags den Eltern zu überlassen.
"Diese Haltung des Kultusministeriums ist weltfremd. Chronisch kranke Schülerinnen und Schüler gehören zum Schulleben und haben ein Recht darauf, an allen Aktivitäten teilnehmen zu können", sagte die Grünen-Politikerin. Es sei daher nicht "akzeptabel", dass Lehrkräfte, die sich persönlich dafür einsetzen und diesen Kindern regelmäßig die nötigen Medikamente verabreichen, weiter allein haften. Die Landesregierung müsse dafür sorgen, dass dieser Zustand beendet und unverzüglich eine verbindliche Regelung mit der zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erreicht wird.