Pressemeldung Nr. 232 vom

GRÜNE: Fraktionszulagen für Abgeordnete aus Fraktionsmitteln müssen juristisch überprüft werden

Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom heutigen (Freitag) Tage erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Landtag Thomas Schröder:...

Zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom heutigen (Freitag) Tage erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Landtag Thomas Schröder:
1. In der grünen Fraktion ist die von den Verfassungsrichtern geforderte Gleichheit der Abgeordneten schon heute verwirklicht. Aus Fraktionsmitteln werden keine Zulagen an Abgeordnete mit besonderen Funktionen gezahlt, nicht einmal an die Fraktionsvorsitzende.
2. Das Urteil hat keine direkten Auswirkungen auf das niedersächsische Abgeordnetengesetz. Niedersachsen gehört zu den Bundesländern, in denen Funktionszulagen (erhöhte Diäten) für Parlamentsämter (Präsident, VizepräsidentInnen), nicht aber für herausgehobene Positionen der Fraktionen (Vorsitzende, StellvertreterInnen) nach dem Abgeordnetengesetz gezahlt werden.
3. Die beiden großen Fraktionen des Landtages umgehen das bisherige und in Teilen vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Verbot der Funktionszulagen für Fraktionsämter dadurch, dass sie aus den Fraktionsmitteln z.T. erhebliche Zulagen an Mitglieder des Fraktionsvorstandes, Arbeitskreisvorsitzende usw. zahlen. Die Gesamthöhe (bis 25% des Gesamtbudgets der Fraktionen) ist den als Landtagsdrucksache veröffentlichten Rechenschaftsberichten der Fraktionen zu entnehmen. Für den Steuerzahler ist es letztlich gleichgültig, ob Zulagen direkt als Bestandteil der individuellen Abgeordnetenentschädigung oder indirekt aus dem gleichfalls steuerfinanzierten Topf der Fraktionsgelder bezahlt werden.
4. Der Landtag wird nach der Sommerpause über die (jährliche) Anpassung der Fraktionsmittel entscheiden. Dabei wird juristisch zu prüfen sein, ob die Karlsruher Entscheidung auch auf die Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln entsprechend anwendbar ist. Genauere Aussagen sind erst dann möglich, wenn der volle Wortlaut der Karlsruher Entscheidung bekannt ist.
5. Sollte sich der Landtag für erhöhte Diätenzahlungen an Fraktionsvorsitzende entscheiden (was aufgrund des heutigen Urteils möglich wäre), müssen die Fraktionsgelder entsprechend gekürzt werden.

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