Pressemeldung Nr. 81 vom

GRÜNE für Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst - Zweierlei Recht bei Anhebung des Rentenalters nicht tragbar

"Wenn Beamte früher in Pension gehen, müssen die Abschläge analog zum Rentenrecht festgelegt werden. Auch für Abgeordnete müssen vergleichbare Regelungen beschlossen werden", fordert Stefan Wenzel.

Nach den vom Bundestag beschlossenen Regelungen zur Anhebung des Rentenalters sieht der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel einen "Anpassungsbedarf" für das Niedersächsische Beamtengesetz. "Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit dürfen die Beamten nicht anders behandelt werden, als die Angestellten im öffentlichen Dienst", sagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel am Dienstag in Hannover.

Daher müssten die Regelungen bis zum Jahr 2029 wirkungsgleich auf niedersächsische Beamtenpensionen übertragen werden. Entsprechende Kompetenzen habe der Landtag mit der ersten Föderalismusreform erhalten. Wenn Beamte früher in Pension gingen, müssten die Abschläge analog zum Rentenrecht festgelegt werden, forderte der Grünen-Politiker. "Auch für Abgeordnete müssen vergleichbare Regelungen beschlossen werden."

Wenzel hofft, dass sich CDU und SPD diesem Anliegen anschließen, alles andere wäre nicht verständlich und würde Gräben zwischen Angestellten und Beamten aufreissen.

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