Statement:Grüne: Gerichtsbeschluss gegen die AfD ist auch ein deutliches Signal für ein Parteiverbotsverfahren
Das Gericht folgt nicht nur der Einschätzung, dass die AfD gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agitiert. Die Richter*innen führen auch aus, dass die AfD diese Agitation verstetigt und vertieft habe, die Partei auf allen Ebenen davon geprägt und eine Gegenbewegung nicht mehr erkennbar sei.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Damit gilt die AfD Niedersachsen vorläufig als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung, was der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ entspricht. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion:
Das Gericht folgt nicht nur der Einschätzung, dass die AfD gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agitiert. Die Richter*innen führen auch aus, dass die AfD diese Agitation verstetigt und vertieft habe, die Partei auf allen Ebenen davon geprägt und eine Gegenbewegung nicht mehr erkennbar sei. Wir Grüne bewerten diese Argumentation des Gerichts als deutlichen Hinweis auf das Hauptsacheverfahren.
Der Gerichtsbeschluss bestätigt die Haltung von uns Grünen: Auch in Niedersachsen ist die AfD als parlamentarischer Arm derer zu bewerten, die von ganz rechts außen die Demokratie angreifen. Mit Blick auf Radikalisierung, Vernetzung und ideologischer Verhärtung ist die AfD nicht mehr von der einstigen NPD zu unterscheiden. Auch wenn die AfD den Weg durch die Instanzen weiter gehen wird, ist der Beschluss ein Signal für die politische Debatte: Wir sollten den eingeschlagenen Weg Richtung Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht weitergehen. Außerdem hat der Beschluss ganz bestimmt auch Signalwirkung in andere Bundesländer hinein.