Pressemeldung Nr. 3373 vom

GRÜNE: Gesetzentwurf der Landesregierung zum Aufnahmegesetz ist verfassungswidrig

Überarbeitungsbedarf sehen die Landtagsgrünen bei dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz. "Der Entwurf ist verfassungswidrig, weil wesentliche Regelungen, wie die Bes...

Überarbeitungsbedarf sehen die Landtagsgrünen bei dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Aufnahmegesetz. "Der Entwurf ist verfassungswidrig, weil wesentliche Regelungen, wie die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nicht in der Kompetenz des Landes liegen", sagten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Albert Lennartz und die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans am Donnerstag in Hannover. Bestätigt werde diese Ansicht auch vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages.
Kritisch sehen die Grünen-Politiker auch Pläne der Landesregierung nach denen die vom Aufnahmegesetz erfassten AusländerInnen nicht mehr ausschließlich in den Kommunen untergebracht werden sollen, sondern verstärkt in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Die Argumentation des Innenministeriums, auf diese Weise könnten Kapazitäten genutzt werden, die ohnehin für Krisenfälle vorgehalten werden müssen, basiere auf einer Fehlannahme. "Die EU-weite Politik der Abschottung und der Bildung von Flüchtlingslagern in den Krisenregionen verhindert doch gerade diese Flüchtlingsströme".
Auch in finanzieller Hinsicht fordern die Grünen eine Überarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Zum einen sei die Unterbringung in den zentralen Einrichtungen wesentlich kostenintensiver, als in den Kommunen.
Zum anderen würde durch die so genannte Interessenquote die ohnehin zu niedrige Unterbringungs-Pauschale für die Kommunen noch um 10% gekürzt.

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