Pressemeldung Nr. 172 vom

Bundesverfassungsgericht stoppt die präventive Telekommunikationsüberwachung:Grüne: Hardliner Schünemann muss die Lauscher einziehen

Als "schwere politische Niederlage für den niedersächsischen Innenminister Schünemann und seine Landesregierung" haben die Landtagsgrünen das am heutigen Mittwoch verkündete Urteil des Bundesverfassun...

Als "schwere politische Niederlage für den niedersächsischen Innenminister Schünemann und seine Landesregierung" haben die Landtagsgrünen das am heutigen Mittwoch verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur präventiven Telekommunikationsüberwachung bezeichnet. "Für seine Kompetenzüberschreitung hat der Hardliner Schünemann nun die Quittung bekommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen Ralf Briese. "Der Innenminister muss die Lauscher wieder einziehen."

Die Regelung im Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Nds. SOG), die der Polizei bisher das Abhören von Personen ohne jeglichen Tatverdacht erlaubte, wurden vom Bundesverfassungsgericht sowohl formell als auch inhaltlich als grundgesetzwidrig eingestuft. Die umstrittene Praxis hatte jüngst für Aufsehen gesorgt, als der Fall eines Göttinger Studenten bekannt wurde, der ohne Verdachtsmomente von der Polizei abgehört und beschattet wurde.

Der Grünenpolitiker sprach von einem guten Tag für die Bürger- und Freiheitsrechte in Niedersachsen. Er erwarte nach dem Urteil, dass auch andere Bundesländer wie Bayern ähnliche Planungen einstellen. "Auch in Zeiten von Terrorismus heiligt der Zweck nicht die Mittel. Grundrechte sind keine beliebige Verfügungsmasse kontrollwütiger Innenminister. Das Urteil ist ein Sieg für die Persönlichkeitsrechte."

Die Grünen verlangten die sofortige und verfassungskonforme Neufassung des Nds. SOG und eine komplette Streichung der präventiven Telekommunikationsüberwachung.

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