Pressemeldung Nr. 1707 vom

GRÜNE kritisieren "niedersächsisches Landrecht"- für nitrofenbelastete Lebensmittel

Die Landtagsgrünen haben die Vermarktungsfreigabe für mit unter 0,01 Milligramm pro kg mit Nitrofen belasteten Fleisch- und Wurstwaren kritisiert. Die Maßnahme diene ausschließlich der Abwendung von K...

Die Landtagsgrünen haben die Vermarktungsfreigabe für mit unter 0,01 Milligramm pro kg mit Nitrofen belasteten Fleisch- und Wurstwaren kritisiert. Die Maßnahme diene ausschließlich der Abwendung von Kosten, die dem Land Niedersachsen entstehen würden, wenn die Waren vernichtet werden, sagte die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms am Montag (heute) in Hannover. Auch solle offensichtlich das Versicherungsunternehmen der Raiffeisengenossenschaften geschont werden, bei denen die im Zweifel haftpflichtigen Verursacher des Futtermittelskandals GS Agri, NSP und Fugema versichert sind.
Der Aufkleber "Diese Ware ist mit Nitrofen kontaminiert" sei kein Verbraucherschutz, sondern angesichts der Verunsicherung von Verbrauchern schon zynisch, sagte Harms.
Der Beschluss der Bartels-Administration sei ein weiteres Zeugnis für die inkonsequente Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch den Landwirtschaftsminister und obersten Chef des staatlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen. Außerdem lasse er mit dieser Regelung die Bauern im Regen stehen, auch die Bioproduzenten, die natürlich ihre Waren so nicht verkaufen werden und den Schaden selbst tragen müssen.
Ein Aufkleber lade auch zum Betrug ein, der unkontrollierbar ist. "Wer will garantieren, dass die Etiketten nicht entfernt oder ausgetauscht wurden?"
Heftig kritisierte die Grünen-Politikerin das willkürliche Vorgehen des Ministers. Auf die Nitrofenbelastung müssten die Länder einheitlich reagieren. Einen Sonderweg nach "niedersächsischem Landrecht" dürfe es nicht geben.

Mb/zm

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