GRÜNE legen Eckpunkte zur Reform des Jugendstrafvollzugsgesetzes vor - Eigenverantwortung und Sozialverhalten fördern
„Für den Umgang mit jugendlichen Straftätern müssen die neuesten wissenschaftlichen Methoden angewandt werden. Das Ziel muss das Erlernen von Eigenverantwortung und Sozialverhalten sein. Eine gute Resozialisierung ist der beste Opferschutz.“
Die Landtagsgrünen haben ein Zehn-Punkte-Papier vorgelegt, an dem sich die Reform des Jugendstrafvollzugs orientieren soll. Durch die Föderalismusreform und ein Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es erforderlich geworden, dass die Länder eine eigene Gesetzgebung erarbeiten. "Wir machen uns für ein modernes und aufgeklärtes Gesetz stark", sagte der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese am in Hannover. Jetzt bestehe die Chance, dem Jugendstrafvollzug eine "klare erzieherische Ausrichtung nach modernen pädagogischen Erkenntnissen" zu geben.
Der Grünen-Politiker bezeichnete den Jugendstrafvollzug als "äußerst sensible Materie". In seinen Eckpunkten forderte er unter anderem, dass der Jugendstrafvollzug in einem eigenständigen Gesetz geregelt wird, dessen ausschließliches Vollzugsziel ein Leben ohne Straftaten ist.
Briese: "Für den Umgang mit jugendlichen Straftätern müssen die neuesten wissenschaftlichen Methoden angewandt werden. Das Ziel muss das Erlernen von Eigenverantwortung und Sozialverhalten sein. Eine gute Resozialisierung ist der beste Opferschutz."
Die grünen Forderungen für ein modernes und humanes Jugendstrafvollzugsgesetz entsprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Eckpunkte für ein modernes niedersächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
- Der Jugendstrafvollzug muss in einem eigenständigen Gesetz geregelt werden. Die Sprache muss klar und für die jugendlichen Straftäter verständlich sein. Der Jugendvollzug darf nicht gemeinsam mit dem Erwachsenenvollzug und der Untersuchungshaft normiert werden.Â
- Das ausschließliche Vollzugsziel des Jugendstrafvollzuges ist ein zukünftiges Leben ohne Straftaten (Legalbewährung). Der Schutz der Allgemeinheit erfolgt durch die Resozialisierung.
- Die Förderplanung ist unter aktiver Beteiligung der Gefangenen zu erarbeiten. Die Motivation der Gefangenen ist durch ein belohnungsorientiertes Angebotssystem zu wecken. Der Vollzug muss differenzierte erzieherische Angebote machen und den jeweiligen Entwicklungsstand der Jugendlichen berücksichtigen.
- Die Gefangenen sind in Wohngruppen unterzubringen, die eine überschaubare Größe haben (max. 12 Personen). Der Wohngruppenvollzug entspricht den modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und fördert das soziale und verantwortungsbewusste Lernen.
- Der Vollzug muss in eigenständigen Jugendstrafanstalten vollzogen werden.
- Die Mindestdauer für familiäre Besuche im Strafvollzug beträgt 4 Stunden. Der Austausch mit der Außenwelt durch Briefe und Telefon ist zu fördern.
- Die jugendlichen Straftäter haben ein Recht auf Bildung. Die Versorgung mit Schulangeboten ist für alle Gefangenen, die der Schulpflicht unterliegen, zu gewährleisten. Bildung und Qualifizierung sind der Garant für eine gelingende Resozialisierung.
- Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen erfolgt nur, wenn eine Konfliktregelung mit den Beteiligten gescheitert oder unangemessen ist.
- Das Rechtsschutzsystem ist effektiv und ortsnah auszugestalten. In Frage kommt entweder ein Jugendrichter oder der Vollstreckungsleiter beim Amtsgericht.
- Das Gesetz muss regelmäßig evaluiert werden und sich neuen kriminologischen, pädagogischen und psychologischen Erkenntnissen anpassen.
Hannover, den 08.11.2006
Ralf Briese, MdL, rechtspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen