Bundesverwaltungsgericht muss über Verbotsverfügung bei Castortransport entscheiden:Grüne legen Revision gegen OVG-Entscheidung ein

Gegen eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben die Landtagsgrünen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Gericht in Lüneburg hatte die Berufung gegen eine V...

Gegen eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts haben die Landtagsgrünen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Gericht in Lüneburg hatte die Berufung gegen eine Verbotsverfügung der ehemaligen Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Castortransport im Frühjahr 2001 zurückgewiesen, weil angeblich keine Fraktionsrechte beeinträchtigt seien. Den Abgeordneten war seinerzeit untersagt worden, eine "Bürgerfragestunde" und eine "öffentliche Fraktionssitzung" durchzuführen.

Mit der Revision wollen die Grünen die Frage der Grundrechtsfähigkeit der Fraktion, die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung, mit der ihr Versammlungsrecht beschnitten wurde, und die vom OVG angeschnittene Frage der Kompetenzen von Fraktionen im Zusammenhang mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit klären lassen. Das erklärte der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel heute (Sonntag) beim Neujahrsempfang des Grünen-Kreisverbandes in Lüchow-Dannenberg, an dem auch der Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer und die Europaabgeordnete Rebecca Harms teilnahmen.

"Die elementaren Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden eingeschränkt. Den wiederkehrenden polizeilichen Ausnahmezustand im Landkreis Lüchow-Dannenberg, der bei Castortransporten das öffentliche Leben zum völligen Stillstand bringt, können und wollen wir nicht akzeptieren," sagte Wenzel. Daher müsse die Allgemeinverfügung der ehemaligen Bezirksregierung vor dem Bundesververwaltungsgericht überprüft werden.

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