Erneut Rüge vom Bundesverfassungsgericht:GRÜNE: Niedersächsische Abschiebungshaftpraxis rechtswidrig
Anlässlich der erneuten Rüge des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der niedersächsischen Anordnungspraxis zur Abschiebungshaft haben die Landtagsgrünen die Blockadehaltung der Landesregierung scharf kritisiert.
Anlässlich der erneuten Rüge des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der niedersächsischen Anordnungspraxis zur Abschiebungshaft haben die Landtagsgrünen die Blockadehaltung der Landesregierung scharf kritisiert. "Innerhalb der letzten fünf Jahre hat die höchste Instanz insgesamt zehnmal den Verfassungsbeschwerden eines hannoverschen Anwalts in Abschiebungshaftverfahren gegen das Land Niedersachsen zum Erfolg verholfen", sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin Filiz Polat heute (Dienstag) in Hannover. "Daraus müssen endlich Konsequenzen gezogen werden." Es sei nicht akzeptabel, wenn die Landesregierung weiterhin behaupte, es bestehe kein Handlungsbedarf. Die Grünen-Politikerin verwies darauf, dass sich ein Antrag ihrer Fraktion auf Abschaffung der Abschiebungshaft im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet; eine Anhörung dazu werde vorbereitet.
Polat: "Auch der jüngste Beschluss des Gerichts von Anfang Februar macht deutlich, dass weder die Ausländerbehörde noch die mit dem Fall befassten Amts- und Landgerichte ihre verfassungsmäßigen Verpflichtungen zum Schutz der Freiheitsgarantie der Inhaftierten erfüllt haben!" Durchschnittlich befinde sich jeder Abschiebungshaftgefangene rund 27 Tage zu Unrecht in Haft. Damit werde deutlich, dass entgegen den Behauptungen der Landesregierung die niedersächsische Abschiebungshaftpraxis rechtsstaatswidrig sei.