Unverständliches Monstergesetz:GRÜNE: Niedersächsisches Vollzugsgesetz muss erheblich nachgebessert werden
„Erheblichen Nachbesserungsbedarf“ sehen die Landtagsgrünen beim niedersächsischen Vollzugsgesetz nach der Fachanhörung des Rechtsausschusses. Der Entwurf des Justizministeriums habe in der juristischen Fachwelt viel Kritik erfahren, sagte der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese.
"Erheblichen Nachbesserungsbedarf" sehen die Landtagsgrünen beim niedersächsischen Vollzugsgesetz nach der Fachanhörung des Rechtsausschusses. Der Entwurf des Justizministeriums habe in der juristischen Fachwelt viel Kritik erfahren, sagte der rechtspolitische Sprecher Ralf Briese am Donnerstag (heute) in Hannover. Besonders die schlechte Verständlichkeit und die damit erheblich erschwerte Praxisanwendung wurden bemängelt. "Es kann nur als schlechter Witz bezeichnet werden, wenn die selbsterklärten Entbürokratisierer und Vereinfacher auf der Regierungsbank ein derart unverständliches Monstergesetz vorlegen", sagte der Grünen-Politiker.
Viele Fachleute hätten zudem die deutliche Erleichterung der Mehrfachzellenbelegung und die Privatisierung des hoheitlichen und sensiblen Strafvollzuges kritisiert. Sehr unzufrieden waren sowohl der Richterbund, die Staatsanwaltschaft als auch die Strafverteidiger mit den Regelungen der U-Haft. Einhellig wurde der Kompetenzwirrwar in diesem Bereich beanstandet.
Briese erneuerte die Forderung seiner Fraktion, nach der die Erwachsenenstrafhaft, der Jugendvollzug und die Untersuchungshaft getrennt und in jeweils eigenständigen verständlichen Gesetzen geregelt werden müssen.
"Gute Führung kann man der Ministerin mit der Vorlage dieses Gesetzes nicht bescheinigen. Mit der Anhörung ist deutlich geworden, dass noch sehr viel nachgearbeitet werden muss", sagte der Grünen-Politiker.