Statement:Grüne: Nur Ja heißt Ja – Schutzlücken endlich schließen
Wer sexuelle Handlungen will, muss sich vergewissern, dass die andere Person diese auch wirklich will. Das ist nicht nur eine Frage des Strafrechts, sondern des Respekts und der Gleichberechtigung.
Zurzeit findet die Justizminister*innenkonferenz statt. Auf der Agenda steht auch die Forderung aus Niedersachsen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, dass im Sexualstrafrecht das „Nur-Ja-heißt-Ja“-Prinzip eingeführt wird. Das bedeutet konkret: Eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung ist strafbar. Dazu sagt Tanja Meyer, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion und Vize-Landtagspräsidentin:
Frauen erleben sexualisierte Gewalt nach wie vor in erschreckendem Ausmaß. Viele Betroffene reagieren in solchen Situationen verständlicherweise nicht mit Gegenwehr, sondern mit Angst, Schock und Erstarren. Es kann nicht sein, dass Betroffene sexueller Gewalt im Nachhinein daran gemessen werden, ob sie in einer extremen Bedrohungssituation laut genug protestiert oder sich ausreichend gewehrt haben. Zudem sind mitunter sogar betäubte Frauen gar nicht mehr in der Lage, sich zu äußern. Schweigen, Erstarren oder Passivität sind kein Einverständnis.
Mit dem Grundsatz ‚Nur Ja heißt Ja‘ stärken wir die sexuelle Selbstbestimmung und schließen eine Schutzlücke, die Betroffene seit Jahren belastet. Wer sexuelle Handlungen will, muss sich vergewissern, dass die andere Person diese auch wirklich will. Das ist nicht nur eine Frage des Strafrechts, sondern des Respekts und der Gleichberechtigung. Ein modernes Sexualstrafrecht nimmt die Täter in den Fokus und orientiert sich an Zustimmung und nicht an der Frage, ob ein Opfer laut genug Nein gesagt hat.
Sexualisierte Gewalt betrifft überwiegend Frauen und Mädchen. Ein zustimmungsbasiertes Sexualstrafrecht sendet deshalb auch ein gesellschaftliches Signal: Die Grenzen von Frauen sind zu respektieren, und ihre sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.