Pressemeldung Nr. 2890 vom

GRÜNE Parlamentsinitiative: Finanzielle Überversorgung von Ex-Ministern beenden - Im Ministergesetz Addition von Ruhegeld, Diät und Funktionszulage untersagen

Die Landtagsgrünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die "finanzielle Überversorgung" von ehemaligen Regierungsmitgliedern die Parlamentsmitglieder bleiben, korrigiert werden soll. Der Anla...

Die Landtagsgrünen haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die "finanzielle Überversorgung" von ehemaligen Regierungsmitgliedern die Parlamentsmitglieder bleiben, korrigiert werden soll. Der Anlass ist die im Sommer vom Ex-Ministerpräsidenten Gabriel angekündigte Praxis, Teile seiner Versorgungsbezüge der SPD-Fraktion zur Verfügung zu stellen.
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Enno Hagenah kritisierte die bestehende Regelung, nach der Ex-Kabinettsmitglieder mit Abgeordnetenmandat durch die Addition der Einkommen aus Ruhegeld, Abgeordnetendiät und gegegebenenfalls Funktionszulage zu insgesamt höheren Bezügen kommen, als aktive Mitglieder der Landesregierung. "Das muss geändert werden. Es kann nicht von Lust und Laune der betreffenden Politiker abhängen, ob sie sich als überversorgt empfinden oder nicht und was sie mit den öffentlichen Geldern tun."
Als Sofortmaßnahme schlagen die Grünen vor, die Anrechnung aller Einkünfte aus öffentlichen Kassen im Ministergesetz zu verankern und eine Kappungsgrenze in der Höhe der aktiven Regierungseinkommen festzusetzen.
Hagenah erwartet für die Initiative eine breite Unterstützung durch die anderen Landtagsfraktionen, weil die bestehende Gesetzeslücke absurde Auswirkungen hat.
Der Grünen-Politiker erinnerte daran, dass es in Niedersachsen unter Rot-Grün vor 10 Jahren einen ersten Anpassungsschritt zur Absenkung der Versorgungsansprüche für Abgeordnete gab. Im nächsten Schritt wollen die Grünen noch in dieser Wahlperiode eine grundsätzliche Überarbeitung der Versorgungsregelungen für Politiker und politische Beamte in Niedersachsen erarbeitet und als Gesetz in den Landtag einbringen.
Der Gesetzentwurf ist als Anlage/Link beigefügt

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