Statement:Grüne: Pauschale Kürzungen sind keine Gesundheitsreform

Auch künftig müssen die Menschen in Niedersachsen auf eine qualitativ hochwertige, verlässliche stationäre Versorgung in ihrer Region vertrauen können. Gerade Krankenhäuser im ländlichen Raum, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, dürfen nicht zu den Verlierern einer Kürzungspolitik werden.

Die „Allianz für Krankenhäuser“ fordert, in Niedersachsen eine verlässliche und flächendeckende Krankenhausversorgung sicherzustellen. Der Zusammenschluss von 19 Organisationen der in den Kliniken vertretenen Berufsgruppen und Krankenhausträger kritisiert die geplanten Kürzungen bei der Krankenhausversorgung. Dazu sagt Eva Viehoff, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion:

Unser Anspruch als Grüne bleibt unverändert: Auch künftig müssen die Menschen in Niedersachsen auf eine qualitativ hochwertige, verlässliche stationäre Versorgung in ihrer Region vertrauen können. Gerade Krankenhäuser im ländlichen Raum, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten, dürfen nicht zu den Verlierern einer Kürzungspolitik werden. Es ist noch längst keine Gesundheitsreform, wenn Union und SPD im Bund pauschal den Rotstift ansetzen.

Wir teilen weitgehend die Kritik der Allianz für Krankenhäuser. Die im Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vorgesehenen Maßnahmen sind vor allem ein Belastungspaket für Beitragszahlende und Unternehmen. Zwar besteht angesichts der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zweifellos Reformbedarf, um die galoppierenden Kosten im Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren und die Versorgungsqualität dauerhaft zu sichern. Der Entwurf der Bundesregierung ist jedoch in weiten Teilen ungeeignet.

Durch die vorgesehenen Eingriffe wird es größtenteils nicht gelingen, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Lohnnebenkosten nachhaltig zu stabilisieren. Statt strukturelle Probleme gezielt anzugehen, geht der Bund allzu pauschal vor: Die Grundlohnanbindung der Vergütungssteigerungen, Sonderabschläge auf Krankenhausleistungen oder die Begrenzung des Pflegebudgets treffen gleichermaßen Krankenhäuser der Grundversorgung, Maximalversorger und Universitätskliniken; Einrichtungen also, in denen mehr als drei Viertel aller Patient*innen versorgt werden und deren Kosten strukturell weiter steigen.

Krankenhäuser brauchen keine undifferenzierten Sparvorgaben, sondern eine verlässliche Finanzierung, klare Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Ausrichtung. Niedersachsen hat deshalb frühzeitig einen strukturierten Reformprozess eingeleitet, der notwendige Konzentration mit der Aufrechterhaltung von Sicherstellungshäusern in der Fläche vereint. Dieser qualitätsorientierte Umbau der Krankenhauslandschaft bei gleichzeitigem Erhalt bedarfsnotwendiger Standorte darf durch die geplanten Eingriffe des Bundes nicht ausgebremst oder unmöglich gemacht werden.

 

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