Pressemeldung Nr. 169 vom

Straftatverhinderung ungedeckte Behauptung:Grüne: Polizei verteidigt Göttinger Abhöraktion mit unlauteren Mitteln

Als "unlauter" haben heute (Donnerstag) die Landtagsgrünen die Verteidigungsstrategie der Polizei im Zusammenhang mit der Göttinger Abhöraktion bezeichnet. Ein Sprecher hatte behauptet, durch die Besc...

Als "unlauter" haben heute (Donnerstag) die Landtagsgrünen die Verteidigungsstrategie der Polizei im Zusammenhang mit der Göttinger Abhöraktion bezeichnet. Ein Sprecher hatte behauptet, durch die Beschattung und das Abhören eines Studenten sei eine Straftat verhindert worden. "Diese Aussage des Sprechers ist durch nichts gedeckt, denn die zuständige Staatsanwaltschaft Kassel hatte das Verfahren bereits im November 2004 mangels Tatverdachts eingestellt", sagte der innenpolitische Sprecher, Hans-Albert Lennartz in Hannover.

Der Student war im vergangenen Herbst zwei Wochen lang von der Polizei beschattet und abgehört worden, weil seine Beteiligung an Aktionen gegen einen Castor-Transport vermutet wurde. Konkrete Verdachtsmomente lagen jedoch nicht vor. Unter Berufung auf die so genannte verdachtsunabhängige Telekommunikationsüberwachung im niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Nds.SOG) wurde die Polizei trotzdem initiativ. Von der Abhöraktion waren auch vollkommen Unbeteiligte betroffen.

Der grüne Innenexperte bekräftigte seine Kritik an der niedersächsischen Regelung, die praktisch das Ausspionieren jeden Bürgers erlaube, ohne dass irgendwelche Gründe vorliegen müssten.

Lennartz warf darüber hinaus Staatssekretär Dr. Koller vom niedersächsischen Innenministerium vor, anlässlich der Anhörung beim Bundesverfassungsgericht wegen des § 33 a Nds.SOG den Fall des Göttinger Anti-Atom-Aktivisten unterschlagen zu haben. Laut taz vom 17.03.05 hatte Koller behauptet, die Regelung sei zu diesem Zeitpunkt erst in zwei Fällen mit islamistischem Hintergrund angewendet worden.

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