Pressemeldung Nr. 10 vom

Grüne: Rechtliche Bedenken in der Castor-Frage ernst nehmen

"Es darf kein noch so kleines Hintertürchen für die klagefreudigen Atomkonzerne geben, die so möglicherweise doch noch eine Zwischenlagerung in Gorleben durchsetzen könnten.“

Darum geht‘s

Im Zuge der Verhandlungen um das Standortauswahl-Gesetz wurde zwischen Bund und Bundesländern vereinbart, dass keine Castoren aus der Wiederaufarbeitung mehr ins Zwischenlager nach Gorleben kommen.

Eine aktuelle Greenpeace-Studie sieht eine Lücke in der Novelle des Atomgesetzes, die doch eine Zwischenlagerung  von fünf der 26 in Gorleben ermöglicht.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und atompolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion

"Es darf kein noch so kleines Hintertürchen für die klagefreudigen Atomkonzerne geben, die so möglicherweise doch noch eine Zwischenlagerung in Gorleben durchsetzen könnten.“  

„Die Bundesregierung muss die Greenpeace-Studie ernst nehmen und gegebenenfalls handeln. Notfalls muss das Atomgesetz präzisiert werden."

Hintergrund

Niedersachsen hatte seine Zustimmung zum Standortauswahlgesetz daran geknüpft, dass keine weitere Vorfestlegung stattfindet, indem es weitere Castor-Lieferungen nach Gorleben gebe. 113 Castoren stehen bereits im Zwischenlager über dem ungeeigneten Salzstock. Niedersachsen hat als einziges Bundesland alle Castoren aus der sogenannten Wiederaufarbeitung, die Frankreich und England für Deutschland durchgeführt haben, zurückgenommen. 2015 werden fünf Castoren aus La Hague erwartet, 21 Castoren kommen voraussichtlich 2017 aus Sellafield nach Deutschland zurück. Genehmigungsänderungen für die aufnehmenden Zwischenlager dauern in der Regel zwei Jahre und müssen von den Betreibern, also den Energieversorgern, beantragt werden.

Zurück zum Pressearchiv