Regelung für Hauptwahlbeamte Einladung zum vorzeitigen Ruhestand:GRÜNE starten erneut Initiative gegen Schwächung der Frauenbeauftragten

Die "elementare Schwächung der Arbeit der Frauenbeauftragten" möchten die Landtagsgrü-nen mit einer erneuten parlamentarischen Initiative in den derzeit stattfindenden Ausschuss-beratungen zur Änderun...

Die "elementare Schwächung der Arbeit der Frauenbeauftragten" möchten die Landtagsgrünen mit einer erneuten parlamentarischen Initiative in den derzeit stattfindenden Ausschuss-beratungen zur Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) abwenden: Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung müssten die meisten Frauen-beauftragten zukünftig damit rechnen, nur noch ehrenamtlich arbeiten zu können und könnten – statt mit einer 2/3-Mehrheit mit einfacher Mehrheit - leichter abgewählt werden, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Helmhold am Dienstag in Hannover. Die Grünen beantragen deshalb eine unveränderte Beibehaltung der derzeit gültigen Rege-lungen.

Besonders skandalös mutet der Abbau des Status der Frauenbeauftragten angesichts der vorgeschlagenen Ruhestandsregelung für Hauptwahlbeamte an: Diese können demnach bereits mit 65 Jahren ohne Abstriche an ihrer Altersversorgung in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig werde im Rahmen derselben Novelle die Amtszeit der Beamten auf 8 Jahre ver-längert und die Altersgrenze auf 68 Jahre erhöht: "Das nenne ich eine Einladung zum vorzei-tigen Ruhestand bei vollem Bezügeausgleich", so Helmhold.

Es werde immer offensichtlicher, in welchem unterschiedlichen Maße Frauen- und Männerin-teressen von der Landesregierung bedient werden. Helmhold: "Während die erste Regelung überwiegend Frauen negativ betrifft, profitierten von der zweiten insbesondere Männer."

Die Grünen-Politikerin fordert die Frauen in den Regierungsfraktionen CDU und FDP auf, den geplanten Verschlechterungen für die Arbeit der Frauenbeauftragten nicht zuzustimmen.

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