Pressemeldung Nr. 300 vom

Minderjährige nicht ausreichend geschützt – Kindeswohl muss Vorrang haben:GRÜNE: UN-Kinderrechtskonvention gilt nicht für Flüchtlingskinder in Niedersachsen

Die vom Bundeskabinett beschlossene Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention droht nach Ansicht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Landtagsgrünen Filiz Polat in Niedersachsen „zur Farce“ zu werden.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Rücknahme des deutschen Vorbehalts gegen die UN-Kinderrechtskonvention droht nach Ansicht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Landtagsgrünen Filiz Polat in Niedersachsen "zur Farce" zu werden. Besonders dramatisch sei die Situation unbegleiteter Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren, die im Asylrecht wie Erwachsene behandelt werden. "Nach wie vor werden zum Beispiel in Niedersachsen minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft genommen", kritisierte die Grünen-Politikerin und forderte, dass das Kindeswohl grundsätzlich Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben müsse.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Politikerin habe die Landesregierung mitgeteilt, sie sehe in der Entscheidung der Bundesregierung keine konkreten, verbindlichen Rechtsfolgen für Niedersachsen. "Einmal mehr stellt sich das Innenministerium quer und verweigert Flüchtlingen die elementarsten Rechte, obwohl die Bundesjustizministerin die Länder aufgefordert hat, ihre Praxis zu überprüfen", kritisierte Polat. "Die UN-Kinderrechtskonvention muss für alle Kinder gelten – auch für Flüchtlinge."

Deutschland war 1990 eines der ersten Länder, das die UN-Konvention unterschrieben hat. Die Unterzeichnung erfolgte jedoch unter Vorbehalt, wonach die Konvention für ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland nur eingeschränkt gilt. Dieser Vorbehalt wurde im Mai diesen Jahres zurückgenommen.

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