Verhältnismäßigkeit wahren – Nicht leichtfertig Grundrechtseingriffe anordnen:GRÜNE zu DNA-Analyse nach Böllerwurf in Göttingen:
Die Landtagsgrünen haben die im Zusammenhang mit einem Böllerwurf in Göttingen angeordnete zwangsweise Entnahme einer DNA-Probe beim Beschuldigten als „unverhältnismäßig“ kritisiert.
Die Landtagsgrünen haben die im Zusammenhang mit einem Böllerwurf in Göttingen angeordnete zwangsweise Entnahme einer DNA-Probe beim Beschuldigten als "unverhältnismäßig" kritisiert. Der Tatvorwurf der Körperverletzung in Zusammenhang mit einer Demonstration könne kaum den Verdacht zukünftiger schwerwiegender Straftaten begründen, sagte der rechtspolitische Sprecher Helge Limburg am Donnerstag (heute) in Hannover. "Insofern sind die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Göttingen schwer nachvollziehbar."
Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass es sich bei der Entnahme und Speicherung einer DNA-Probe um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung handele. Eine solche Maßnahme dürfe nicht leichtfertig angeordnet werden, zumal die DNA-Probe für das laufende Ermittlungsverfahren keinerlei Bedeutung habe. Limburg: "Es könnte der Eindruck entstehen, dass auf Verdacht und Vorrat DNA-Profile aus der linken Szene Göttingens angelegt werden sollen." Der Göttinger Staatsanwaltschaft sei anzuraten, alles zu tun, um einem solchen Eindruck entgegenzuwirken.