Wenzel: Klagerechte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mehr als mangelhaft:Grüne zum Schacht Konrad-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Wenzel forderte eine Verschärfung der niedersächsischen Verfassung und des Grundgesetzes, um Natur und Umwelt wirkungsvoller zu schützen und die Rechte kommender Generationen zu wahren.
"Die Klagerechte zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind erschreckend schlecht", erklärte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel. Es sei höchst bedauerlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage der Stadt Salzgitter gegen das Atommülllager Schacht Konrad nicht zur Entscheidung angenommen habe. Wenzel forderte eine Verschärfung der niedersächsischen Verfassung und des Grundgesetzes, um Natur und Umwelt wirkungsvoller zu schützen und die Rechte kommender Generationen zu wahren. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen müsse in den Katalog der Grundrechte aufgenommen werden, um eine individuelle Einklagbarkeit sicherzustellen. Die Verankerung im Katalog der Staatsziele sei nicht ausreichend.
Für Nichtjuristen sei es völlig unverständlich, dass das Bundesverfassungsgericht der betroffenen Gemeinde das Klagerecht abspreche. Hier täten sich erschreckende Lücken im Rechtsschutz auf, wenn allein die Planrechtfertigung nach § 9a Atomgesetz Entwicklungen gestatte, die für Natur, Umwelt und nachfolgende Generationen schwere Folgen haben könne, sagte Wenzel. Das OVG Lüneburg hatte auch dem betroffenen Landwirt das Klagerecht abgesprochen. Dessen Klage vor dem Verfassungsgericht ist allerdings noch anhängig.
Wenzel: "Wenn das Verfassungsgericht sich nicht in der Lage sieht, diese erschreckenden Mängel im Rechtsschutz zu beseitigen, müssen die Gesetzgeber für einen grundlegenden Wertewandel sorgen."