Pressemeldung Nr. 82 vom

Handlungskonzept „Zwangsehen“ hilft den Betroffenen nicht - Änderungen beim Aufenthaltsrecht erforderlich

„Nicht das fehlende Handlungskonzept ist das Problem, sondern das fehlende eigenständige Aufenthaltsrecht für Frauen“, sagte die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans.

Die Landtagsgrünen halten das heute (Dienstag) von Ministerpräsident Wulff vorgestellte "Handlungskonzept Zwangsehe" für nicht hilfreich, solange nicht auf Bundesebene entscheidende Änderungen des Aufenthaltsrechts vorgenommen werden. "Nicht das fehlende Handlungskonzept ist das Problem, sondern das fehlende eigenständige Aufenthaltsrecht für Frauen", sagte die migrationspolitische Sprecherin Georgia Langhans. Ohne dieses Recht müssten die Frauen befürchten in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden, wenn sie sich von ihrem Mann trennen. Und dort seien sie dann der Verfolgung durch die Familien ausgesetzt – bis hin zum sogenannten "Ehrenmord". "Davor schützt sie auch kein Konzept dieser Landesregierung," sagte die Grünen-Politikerin. Sie kritisierte, dass Niedersachsen sich auf Bundesebene für die Verlängerung der für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer von zwei auf vier Jahre einsetzt. Dies sei genau das Gegenteil von einer zweckmäßigen Regelung, sagte Langhans.

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