Heere: FDP-Klage schießt übers Ziel hinaus
„Es gibt keinen Grund dafür, dass die FDP die rechtliche Erörterung zwischen dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof nicht abwartet. Es ist uns daher unverständlich, wieso die FDP jetzt schon den Weg der Klage ankündigt. Der FDP geht es offensichtlich mal wieder nur um den Showeffekt.“
Darum geht‘s
Die FDP-Fraktion kündigte heute eine Klage vor dem Staatsgerichtshof wegen der Kreditermächtigungen des Landes an.
Das sagen die Grünen
Gerald Heere, haushalt- und finanzpolitischer Sprecher
„Es gibt keinen Grund dafür, dass die FDP die rechtliche Erörterung zwischen dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof nicht abwartet. Es ist uns daher unverständlich, wieso die FDP jetzt schon den Weg der Klage ankündigt. Der FDP geht es offensichtlich mal wieder nur um den Showeffekt.“
Zum Hintergrund
Anfang Juli stellte das Niedersächsische Finanzministerium die Rechtslage zu den laut Landesrechnungshof verfallenen Kreditermächtigungen in Höhe von 431 Mio. Euro im Haushaltsausschuss des Landtags dar. Bei den 431 Mio. Euro handelt es sich um die Differenz der Nettokreditaufnahmeermächtigung des Jahres 2012 in Höhe von 720 Mio. Euro und der tatsächlich in Anspruch genommen Ist-Nettokreditaufnahme in Höhe von 289 Mio. Euro. Nach § 18 Abs. 2 S. 3 der niedersächsischen Landeshaushaltsordnung gelten Kreditermächtigungen des Landes bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres. Das heißt, die Restermächtigung in Höhe von 431 Mio. Euro aus dem Jahr 2012 gelten auch noch für das Jahr 2013 und sind somit aus unserer Sicht nicht verfallen, da im Jahr 2013 Kredite von 573 Mio. Euro aufgenommen wurden. Über diese Rechtsauslegung gibt es Uneinigkeit mit dem Landesrechnungshof.