Helmhold fordert Änderung des Landeswahlgesetzes - Dreimonatsfrist soll fallen

Nach Ansicht der Grünen darf das aktive Wahlrecht nicht weiter durch veraltete Regelungen für die Neubürger blockiert werden "Bislang hatten Neubürger in Niedersachsen keine Chance sich an Wahlen zu b...

Nach Ansicht der Grünen darf das aktive Wahlrecht nicht weiter durch veraltete Regelungen für die Neubürger blockiert werden "Bislang hatten Neubürger in Niedersachsen keine Chance sich an Wahlen zu beteiligen wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor dem Wahltag in Niedersachsen gemeldet waren.
In Rinteln durften darum bei der letzten Landtagswahl 240 Bürger nicht wählen", weiß die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag Ursula Helmhold aus Rinteln. Ihre Fraktion hat darum nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Wahlrecht an dieser Stelle ändert.
"Die Forderung nach Sesshaftigkeit aus dem Wahlgesetz von 1869 für den Reichstag des Norddeutschen Bundes ist absolut veraltet. Wir wollen diesen alten Zopf abschneiden", so die Grüne in einer Pressemitteilung. Weiter heißt es:
"Die moderne Informationsgesellschaft bietet interessierten BürgerInnen schnell und umfassend alle nötigen Informationen. Eine Meinungsbildung für die Wahlentscheidung ist heutzutage einfach und schnell möglich, die alten Regelungen entsprechen nicht mehr der Lebenswirklichkeit im Jahre 2005". Andere Länder sind bereits weiter als Niedersachsen. In NRW wird das Gesetz mit rot-grüner Mehrheit und FDP-Unterstützung gerade geändert.
"Einer Landesregierung, die sich selber gerne als fortschrittlich bezeichnet, stände es gut an, auch für Niedersachen eine Änderung zu bewirken," so Helmhold abschließend

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