Hohe Hürden für IGS-Neugründungen bleiben pädagogisch unbegründet und falsch
Zum heute (Donnerstag) bekannt gewordenen Beschluss des Oberverwal-tungsgerichtes Lüneburg über einen Eilantrag des Landkreises Northeim, der gegen die Ungleichbehandlung von Gesamtschulen und Oberschulen durch die Landesregierung geklagt hatte, erklärte die schulpolitische Sprecherin Ina Korter:
Zum heute (Donnerstag) bekannt gewordenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg über einen Eilantrag des Landkreises Northeim, der gegen die Ungleichbehandlung von Gesamtschulen und Oberschulen durch die Landesregierung geklagt hatte, erklärte die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter:
"Es bleibt die Aufgabe der Politik, nach der Landtagswahl im kommenden Frühjahr die verfehlte Schulpolitik der Landesregierung zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass überall dort, wo die Eltern dies wünschen, Gesamtschulen gegründet werden können.
Das Oberverwaltungsgericht hat nach summarischer Prüfung lediglich festgestellt, dass die formaljuristischen Bedenken gegen die hohen Hürden für die Neugründung von Gesamtschulen und die Ungleichbehandlung gegenüber der Oberschule nach seiner Auffassung nicht ausreichen, um dem Eilantrag des Landkreises Northeim stattzugeben. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass diese hohen Hürden pädagogisch sinnvoll und rechtlich geboten sind."