Pressemeldung Nr. 24 vom

Janßen: Moderate Gebühren statt Milchmädchenrechnungen

„Die Opposition kann ihre Milchmädchenrechnungen der vergangenen Wochen, in denen massive Belastungen kleinerer Betriebe konstruiert wurden, in den Papierkorb werfen. Für kleinere Lebensmittelhändler oder Direktvermarkter werden die Kontrollgebühren jährlich zwischen 45 und 70 Euro liegen. Landwirtschaftliche Betriebe werden überhaupt nicht belastet.“

Darum geht‘s

In der heutigen (12. Februar 2014) Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat die Landesregierung über die geplante Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung unterrichtet.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Die Opposition kann ihre Milchmädchenrechnungen der vergangenen Wochen, in denen massive Belastungen kleinerer Betriebe konstruiert wurden, in den Papierkorb werfen. Für kleinere Lebensmittelhändler oder Direktvermarkter werden die Kontrollgebühren jährlich zwischen 45 und 70 Euro liegen. Landwirtschaftliche Betriebe werden überhaupt nicht belastet.“

„Bessere Kontrollen sind klar die richtige Antwort auf die Futter- und Lebensmittelskandale der vergangenen Monate. Nur so kann das verloren gegangene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebens- und Futtermittelwirtschaft wiederhergestellt werden. Panikmache vor angeblich explodierenden Kosten sind hier völlig fehl am Platz.“

„Die Landesmittel für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit werden nicht gekürzt. Nur die zusätzlichen Kosten für die dringend erforderliche Verbesserung der Kontrollen müssen aus Gebühren gedeckt werden. Das können und wollen wir nicht alles den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufbürden.“

Zum Hintergrund

Mit der neuen Verordnung über Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung werden zu etwa 90 Prozent Gebührentatbestände zusammengeführt, die bisher in unterschiedlichen Gebührenordnungen geregelt waren. Darüber hinaus sollen auch für sogenannte Regelkontrollen Gebühren eingeführt werden. Gemessen am Gesamtumsatz der Futtermittelbranche ist etwa für den Futtermittelbereich mit Gebühren in Höhe von rund 0,08 Prozent des Umsatzes zu rechnen. Auch für große Futtermittel fallen die Gebühren für zusätzliche Kontrollen kaum ins Gewicht - weniger als 0,1 Prozent des Umsatzes für mehr Sicherheit.

Die erste Anhörung zum Entwurf der Landesregierung hatte ergeben, dass die geplanten Gebühren kleine Betriebe zu sehr belasten. Die Landesregierung hat angekündigt, dieses zu ändern und etwa für Lebensmittelbetriebe mit weniger als 250.000 Euro Umsatz pro Jahr nur eine geringe Pauschale zu erheben.

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