Janßen: Sofortige Verbraucherinformation ist Pflicht
„Es ist die Pflicht des Verbraucherschutzministers, die Öffentlichkeit unverzüglich über Verdachtsfälle auf Falschetikettierung von Fleisch zu informieren. Das Ministerium hat dabei auch eindeutig von einem Verdacht gesprochen und weder behauptet, dieser Verdacht sei bereits erwiesen, noch den betreffenden Betrieb genannt“, so Hans-Joachim Janßen.
Darum geht's
Die CDU-Fraktion hat kurzfristig eine Unterrichtung des Agrar-Ausschusses beantragt. In seiner heutigen (5. März 2014) Sitzung fand eine Unterrichtung zur Informationspolitik des Verbraucherschutzministeriums zu einer möglichen Lieferung von falsch etikettiertem Rindfleisch nach Niedersachsen statt.
Das sagen die Grünen
Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher
„Es ist die Pflicht des Verbraucherschutzministers, die Öffentlichkeit unverzüglich über Verdachtsfälle auf Falschetikettierung von Fleisch zu informieren. Das Ministerium hat dabei auch eindeutig von einem Verdacht gesprochen und weder behauptet, dieser Verdacht sei bereits erwiesen, noch den betreffenden Betrieb genannt.“
„Der neuerliche Angriff der Opposition auf Minister Meyer reiht sich in eine Kette konstruierter Vorwürfe ein. Die CDU schreckt dabei noch nicht einmal mehr davor zurück, Titel von Presseerklärungen zu verdrehen, damit ihre Angriffe wenigstens den Anschein einer Grundlage erwecken.“
Zum Hintergrund
Im Antrag der CDU-Fraktion auf Unterrichtung des Ausschusses vom 28. Februar wird auf eine Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums mit dem angeblichen Titel "Mit Pferdefleisch vermischtes Fleisch aus den Niederlanden kam auch nach Niedersachsen" verwiesen. Die Presseerklärung vom 26. Februar war jedoch tatsächlich überschrieben: "Lieferung von falsch etikettiertem Rindfleisch Meyer: Auch Niedersachsen ist gering betroffen – Maßnahmen ergriffen". In der Mitteilung wurde darauf hingewiesen, dass ein durch Falschetikettierung von Rindfleisch auffällig gewordener Betrieb in den Niederlanden auch einen fleischverarbeitenden Betrieb in Niedersachsen beliefert hat. Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes durch die Veterinärbehörde des betreffenden Landkreises konnte der Verdacht jedoch ausgeräumt werden.