Pressemeldung Nr. 2134 vom

Keine Abschiebung von Härtefällen vor dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes - Grüne: Niedersachsen soll dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen

Einen Abschiebungsstopp für Flüchtlinge, die als Härtefall vom Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (ZuwG) am 1.1.2003 profitieren könnten, fordern die Landtagsgrünen. "Erst in der letzten Sitzung h...

Einen Abschiebungsstopp für Flüchtlinge, die als Härtefall vom Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (ZuwG) am 1.1.2003 profitieren könnten, fordern die Landtagsgrünen. "Erst in der letzten Sitzung hat die Mehrheit im Landtag die Petition einer vietnamesischen Familie mit der Begründung abgelehnt, dass es trotz Vorliegens einer besonderen Härte keine rechtliche Möglichkeit eines Bleiberechtes für die Familie gebe. In nicht einmal mehr acht Wochen wird jedoch mit dem neuen Zuwanderungsgesetz diese Möglichkeit geschaffen," sagte die neue migrationspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Georgia Langhans am Dienstag (heute) in Hannover.
Sie fordert die Landesregierung auf, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen, das einen Abschiebungsstopp für die Flüchtlinge angeordnet hat, die durch das neue Zuwanderungsgesetz ein Bleiberecht erhalten könnten.
Auch der vietnamesischen Familie Cao aus dem Landkreis Wolfenbüttel soll nach Ansicht von Langhans die Möglichkeit der Prüfung einer Anerkennung als Härtefall eingeräumt und so lange die Abschiebung ausgesetzt werden. Die Familie lebt seit 12 Jahren in Deutschland, die beiden Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren sind hier geboren. Die Familie bestreitet ihren Lebensunterhalt ausschließlich durch eigenen Verdienst, Sozialhilfe bezieht sie nicht. Nicht nur der Rechtsanwalt der Familie, auch der Arbeitgeber des Vaters sowie die Mitschüler und Lehrer der Kinder haben sich sehr für die Familie eingesetzt. Es sei niemandem zu erklären, warum diese Familie keine Chance auf ein Bleiberecht nach dem neuen Gesetz erhalten solle.
Die Grünen fordern die Landesregierung auf, die im Gesetz vorgesehene Härtefallkommission jetzt umgehend einzuberufen und mit den für die Arbeit notwendigen finanziellen und personellen Mitteln auszustatten, so dass sie pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 ihre Arbeit aufnehmen könne.

Zurück zum Pressearchiv