"Ideologietriefende Einschränkung der kommunalen Handlungsfähigkeit":Keine Handschellen für die Kommunen
Auf scharfe Kritik stieß die geplante Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts bei den Bündnisgrünen. "Räte und Kreistage müssen allein entscheiden können in welcher Rechtsform kommunale Aufgaben wah...
Auf scharfe Kritik stieß die geplante Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts bei den Bündnisgrünen. "Räte und Kreistage müssen allein entscheiden können in welcher Rechtsform kommunale Aufgaben wahrgenommen werden", erklärte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Stefan Wenzel. Das geltende Recht setze hier bereits Maßstäbe, die sich bewährt hätten. Die Kommunen würden auch im wohlverstandenen Eigeninteresse ständig nach der kostengünstigsten Möglichkeit zur Sicherstellung kommunaler Dienstleistungen suchen.
Wenzel warf CDU und FDP vor, die ohnehin geschwächte Handlungsfähigkeit der Kommunen auszuhöhlen. Mit der Neuregelung würden den Kommunen Handschellen angelegt. Es sei ein Ammenmärchen, dass private Unternehmen grundsätzlich wirtschaftlicher arbeiten würden als öffentliche Betriebe. Gerade im Bereich leitungsgebundener Netze wie Wasser und Abwasser, Gas, Strom oder Wärme, aber auch bei der Abfallentsorgung könnten private Monopole oder Teilmonopole schnell teuer werden. Oft würde auch mit Lockvogelangeboten versucht in den Markt zu kommen, um anschließend Preissteigerungen durchsetzen zu können.
"Was ist mit kommunalen Kindergärten und Sparkassen? Was passiert, wenn bestehende kommunale Unternehmen und Einrichtungen neu strukturiert werden? Wo endet der ideologietriefende Eifer der FDP", fragt sich Wenzel. Er kündigte erbitterten Widerstand gegen die Neuregelung des Gemeindewirtschaftsrechts an.