Pressemeldung Nr. 266 vom

Teilnahme an Mittagsverpflegung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen:Knurrende Mägen in Niedersachsens Ganztagsschulen?

In einer parlamentarischen Anfrage will Ina Korter von Kultusminister Busemann wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen aus wirtschaftlichen Gründen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen können.

Eine wachsende Zahl von Schülerinnen und Schülern kann nicht am gemeinsamen Mittagessen in der Ganztagsschule teilnehmen, weil ihre Eltern den Eigenanteil von monatlich ca. 50 Euro nicht aufbringen können, berichtet das Bundesbildungsministerium. Für die Grünen ein unhaltbarer Zustand: "Kinder armer Eltern werden damit stigmatisiert. Außerdem schadet es der Gesundheit und den schulischen Leistungen, wenn Schülerinnen und Schüler von 7 - 16 Uhr ohne etwas Vernünftiges im Magen in der Schule sitzen müssen", so Ina Korter, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion. Das gemeinsame Mittagessen stärke zudem das Gemeinschaftsgefühl in der Schule.

In einer parlamentarischen Anfrage will die Grünen-Abgeordnete daher von Kultusminister Busemann wissen, wie viele Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen aus wirtschaftlichen Gründen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen können. Ina Korter möchte außerdem erfahren, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung die Chancengleichheit der Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen wieder herstellen will.

"Die Verpflegung in Ganztagsschulen ist zwar in erster Linie Angelegenheit der Eltern und der Kommunen als Schulträger. Die Landesregierung kann sich angesichts der Probleme aber nicht einfach heraushalten", so Ina Korter.

Die Grünen-Politikerin weist auf das Beispiel Rheinland-Pfalz hin. Dort sei zum Beginn des neuen Schuljahres ein Sozialfonds für Kinder von Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sowie von Asylbewerbern eingerichtet worden. Im saarländischen Kultusministerium werde derzeit ebenfalls ein solcher Sozialfonds diskutiert.

"Im Arbeitslosengeld II sind 2,85 Euro für die tägliche Verpflegung eines Kindes vorgesehen. Wenn davon schon über 2 Euro für das Essen in der Schule weggehen, ist leicht vorstellbar, dass Eltern Probleme haben, dafür das Geld aufzubringen. Hungernde Kinder in der Ganztagsschule sind eine Schande für unser Land. Wir müssen hier dringend Abhilfe schaffen", fordert Ina Korter.  

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