Korrektur unserer Pressemitteilung Nr. 67 vom 03.04.2003:
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Der zweite Satz muss lauten:
Hintergrund ist der heute (Donnerstag) im Landtag bekannt gewordene Versuch des niedersächsischen Innenministers, den Kommunen die Befassung und Verabschiedung von Resolutionen (nicht: die Beteiligung an dieser Aktion) gegen den Irak-Krieg zu untersagen.
Der erste Satz des dritten Absatzes muss lauten:
Der Oberbürgermeister von Celle hatte sich gestern vom Staatssekretär im Innenministerium Dr. Koller unterrichten lassen, dass den Kommunen angeblich kein Befassungsrecht in der Frage der Unterstützung bestimmter Antikriegsinitiativen (nicht: der Antikriegsinitiative) zusteht, "weil ein konkreter örtlicher Bezug nicht erkennbar sei".
Erklärung: Im Schreiben des Staatssekretärs des Innenministeriums an den Celleschen Oberbürgermeister Martin Biermann vom 01.04.2003 wird für die Antikriegsresolution von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Celle ein Befassungsrecht nicht zugestanden.
In einer weiteren Passage, die vom Oberbürgermeister Biermann nicht zitiert wird, heißt es, dass bei Initiativen, die die Aktion "Cities for Peace" unterstützen, eine Befassung vertretbar sei.
Damit ist konkretisiert, dass das Innenministerium Resolutionen von Räten gegen den Irak-Krieg ein Befassungsrecht nicht zugesteht, wenn ein konkreter örtlicher Bezug nicht erkennbar ist, für die Initiative "Cities for Peace" jedoch nicht das Befassungsrecht abgesprochen wird.