Kritik an Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes - Landesregierung bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis
Kritik an den von CDU und FDP geplanten Änderungen des Naturschutzrechts kommt von den Landtagsgrünen. Das Vorhaben, die Höhe der Kompensationszahlungen für die Bebauung oder Beeinträchtigung von Natu...
Kritik an den von CDU und FDP geplanten Änderungen des Naturschutzrechts kommt von den Landtagsgrünen. Das Vorhaben, die Höhe der Kompensationszahlungen für die Bebauung oder Beeinträchtigung von Naturschutzflächen künftig an den Kosten des Bauprojektes auszurichten, wird abgelehnt. "Die Landesregierung bewegt sich mit dieser übertrieben investitionsfreundlichen Politik rechtlich auf dünnem Eis," sagte die naturschutzpolitische Sprecherin Dorothea Steiner am Montag in Hannover.
Nach geltendem Bundesrecht müssen sich die Ausgleichszahlungen nach dem Naturschutzwert der Fläche richten, die bebaut oder beeinträchtigt werden soll. "Die von der Landesregierung geplante Änderung stellt nicht mehr den Wert der Fläche sondern die Höhe der Investitionen in den Vordergrund, das hat mit Naturschutz nicht mehr viel zu tun," kritisiert die Grünen-Politikerin.
Zweifel äußert Steiner auch an der Notwendigkeit, das niedersächsische Naturschutzrecht zu ändern, denn "die Möglichkeit, Ausgleich über Geldzahlungen zu leisten, besteht schon heute, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung." Viele Gemeinden würden Ausgleichsmaßnahmen in Flächenpools oder Naturschutzstiftungen bündeln und so erfolgreich in den Naturschutz investieren.