Noch immer keine Rechtssicherheit:Kultusminister Althusmann redet sich bei Honorarverträgen an Ganztagsschulen weiter heraus
„Herr Althusmann vertritt eine andere Rechtsauffassung als der Landesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft ermittelt seit eineinhalb Jahren und mit der Deutschen Rentenversicherung kann er ebenfalls keine Einigung erzielen“, so Ina Korter.
Die Rechtsunsicherheit bei den Honorarkräften an Ganztagsschulen gehe weiter, so die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter. Trotz staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug in 23.000 Fällen halte Kultusminister Althusmann an der rechtlich fragwürdigen Praxis fest. Mit der Deutschen Rentenversicherung habe er keine Einigung erzielen können, weil die seinen Verfahrensvorschlag nicht akzeptiert habe. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von Ina Korter hervor.
"Herr Althusmann vertritt eine andere Rechtsauffassung als der Landesrechnungshof, die Staatsanwaltschaft ermittelt seit eineinhalb Jahren und mit der Deutschen Rentenversicherung kann er ebenfalls keine Einigung erzielen. Trotzdem sollen die Schulen weiter Honorarverträge und Kooperationsverträge abschließen, die möglicherweise den Tatbestand des Sozialversicherungsbetrugs erfüllen", sagte die Grünen-Politikerin heute in Hannover.
Der Landesrechnungshof sehe zudem auch die Praxis der Kooperationsverträge kritisch, diese würden jedoch von der Landesschulbehörde gar nicht überprüft.
"Minister Althusmann steht mit seiner Rechtsauffassung allein gegen alle. Selbst das von ihm beauftragte Anwaltsbüro hat entgegen Althusmanns Darstellung in seinem angeblich neutralen Gutachten keinen Freibrief für Honorarverträge ausgestellt", so Korter.
Auch die Kosten für nachträglich zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge schätze Althusmann weit niedriger ein als die Deutsche Rentenversicherung, die von ca. 18 Millionen Euro Nachzahlungen ausgehe.
"Ganztagsschulen brauchen eine solide Ausstattung mit Lehrerstunden. Honorarkräfte sollten nur ergänzend für Projekte eingesetzt werden, aber dann mit rechtlich korrekten Verträgen. Solche Verträge sollte die Landesschulbehörde abschließen. Es ist nicht Aufgabe der Schulleitungen, fragwürdige Honorarverträge abzuschließen und zu verantworten, wenn das Land Ganztagsschulen nicht richtig ausstattet", so Korter.