Kultusminister untätig bei Rechenschwäche und bei Legasthenie
Untätigkeit bei der Förderung von Kindern mit Rechenschwäche (Dyskalkulie) und mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) hat die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ina Korter,...
Untätigkeit bei der Förderung von Kindern mit Rechenschwäche (Dyskalkulie) und mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) hat die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ina Korter, dem Kultusminister vorgeworfen. "Seit über einem Jahr hat der Kultusminister einen Erlass für Dyskalkulie versprochen, aber bis heute liegt noch immer nichts vor", sagte die Grünen-Politikerin. "Die betroffenen Kinder dürfen nicht länger hingehalten werden."
Einer Untersuchung der Universität Bielefeld zufolge seien sechs Prozent der Grundschulkinder von der Rechenschwäche betroffen. Oft werde diese Schwäche erst im dritten oder vierten Schuljahr entdeckt. Dann hätten diese Kinder oftmals bereits erhebliche Misserfolgserlebnisse hinter sich. "Es darf nicht mehr vorkommen, dass Kinder wegen nicht erkannter Dyskalkulie in der Schule scheitern", erklärte Korter. Sie forderte, die Lehrkräfte für eine frühzeitige Diagnostik zu qualifizieren und besondere Förderangebote für Kinder mit Rechenschwäche zu schaffen. Ebenso wie Legasthenie müsse auch Dyskalkulie bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden, so Korter.
Auch die Förderung von Kindern mit Legasthenie müsse weiter verbessert werden, forderte Korter. Der Erlass von 1979 werde in den Schulen aus Unkenntnis häufig nur unzureichend umgesetzt und müsse dringend weiterentwickelt werden.