Kurdische Familie kann zunächst bleiben - Grüne: Umverteilung nicht nur inhuman sondern offensichtlich auch rechtswidrig
Erfreut zeigte sich die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms über die Gerichtsentscheidung im Fall der kurdischen Großfamilie Ertem aus Lüchow. Das Gericht hat die von der Ausländerbehörde geplante Umv...
Erfreut zeigte sich die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms über die Gerichtsentscheidung im Fall der kurdischen Großfamilie Ertem aus Lüchow. Das Gericht hat die von der Ausländerbehörde geplante Umverteilung von 3 Frauen und 11 Kindern nach Nordrhein-Westfalen zunächst ausgesetzt. Sie selbst hatte im März die Ausländerbehörde in einem Brief aufgefordert, zu einer humanen Vorgehensweise zurückzukehren und der gesamten Familie den weiteren Aufenthalt im Landkreis zu gestatten.
Harms:" Die harte Haltung der Ausländerbehörde ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Familie, die bereits in dritter Generation in Lüchow-Dannenberg lebt, sollte auseinandergerissen, Frauen von ihren Männern und Kinder von ihren Vätern getrennt werden, obwohl der zuständige Landkreis in Nordrhein-Westfalen die Kosten der Sozialhilfe auch bei einem Verbleib in Lüchow übernehmen will." Sie sei sehr froh über die -wenn auch vorläufige - Korrektur dieser Entscheidung durch das Gericht. Befremdet sei sie allerdings über das Verhalten des niedersächsischen Innenministeriums, das den Landkreis aufgefordert hat aus grundsätzlichen Erwägungen Berufung gegen das Urteil einzulegen.
rh/msp