"Land kann Expo-Bürgschaften nicht erfüllen"Grüne: "Kreditaufnahme über NFG wäre verfassungswidrig"
Der von der SPD-Landesregierung zur anteiligen Übernahme des Expo-Defizits vorgesehene Weg über die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft (NFG) ist nach Auffassung der Landtagsfraktion von Bündni...
Der von der SPD-Landesregierung zur anteiligen Übernahme des Expo-Defizits vorgesehene Weg über die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft (NFG) ist nach Auffassung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne verfassungswidrig. „Das Land kann die mit den Bürgschaften eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen, weil es auch die Kreditermächtigungen der NFG der Nettoneuverschuldung des Landeshaushalts zurechnen lassen muss“, erklärte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Michel Golibrzuch, am Dienstag in Hannover.
Nach der Landesverfassung darf die Nettokreditaufnahme die Höhe der eigenfinanzierten Landesinvestitionen nicht überschreiten. Soweit die NFG am Kapitalmarkt Kredite aufnehme, um etwa Maßnahmen des Stadtbahn- oder Autobahnbaus vozufinanzieren, sei dies verfassungsrechtlich unproblematisch, weil es sich dabei um Investitionen handele. Golibrzuch: „Die Betriebsausgaben der Expo GmbH sind aber allenfalls zu einem geringen Teil als Investitionen zu bewerten. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Personal- und Betriebsausgaben.“ Da der Landeshaushalt 2001 aufgrund der Einnahmeausfälle aus der Steuerreform das maximal zulässige Kreditvolumen bereits ausschöpfe, sei eine zusätzliche Neuverschuldung zur Abdeckung des Expo-Defizits unzulässig.
Der Grünen-Politiker sieht aufgrund der Verfassungslage jetzt den Bund in der Pflicht, zunächst einmal das gesamte Expo-Defizit zu finanzieren. Allenfalls sei denkbar, dass das Land ab 2002 dem Bund einen kleinen Teil der Expo-Ausgaben erstatte. Diese Beträge müssten im Landeshaushalt aber zunächst an anderer Stelle eingespart werden, weil der Umweg über die NFG verstellt sei. Golibrzuch: „Der Bund hat es in der Hand, die niedersächsische Finanzdiskussion um die Expo durch eine vollständige Defizitübernahme sofort zu beenden. Soweit Niedersachsen zur Kasse gebeten werden soll ist die Opposition gezwungen, durch eine Klage vor dem Staatsgerichtshof die Zahlungsunfähigkeit des Landes zu dokumentieren.“