Pressemeldung Nr. 355 vom

Experten bestätigen viele Bedenken gegen Reformpläne der Landesregierung zum Verfassungsschutzgesetz:Lauschangriff muss eingestellt werden

„Wir sind uns mit den Experten einig, dass der Gesetzentwurf aus dem Hause Schünemann in vielen Bereichen gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt“, sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese.

Nach der heutigen (Mittwoch) Expertenanhörung zum niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz sehen sich die Landtagsgrünen in ihrer Kritik an der Geheimdienstreform bestätigt. "Wir sind uns mit den Experten einig, dass der Gesetzentwurf aus dem Hause Schünemann in vielen Bereichen gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt", sagte der innenpolitische Sprecher Ralf Briese.

Als Beispiel nannte der Grünen-Politiker die akustische Wohnraumüberwachung. Das Bundesverfassungsgericht habe durch seine Urteile zum "großen Lauschangriff" derart strenge Auflagen an die "Verwanzung von Wohnungen" geknüpft, dass diese Maßnahme nicht praktikabel sei. Briese: "Als Konsequenz fordern wir daher die Streichung aus dem Gesetz. Ein Landesverfassungsschutz braucht diese Methode nicht!"

Dafür würde auch sprechen, dass der Lauschangriff in Niedersachsen genau wie in anderen Bundesländern nicht zur Anwendung kam. "Schon der Staatstheoretiker Montesquieu hat gefordert: wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu machen, ist es notwendig kein Gesetz zu machen", sagte der Grünen-Politiker. "Sowohl der Polizei als auch den Nachrichtendiensten stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um gegen Terroristen und Extremisten vorzugehen."

In der freiheitlichen Demokratie müsse es "Refugien" geben, die für den Staat tabu sind, sagte Briese. Ansonsten bedrohe am Ende die ständige Ausweitung von technischen und rechtlichen Überwachungsbefugnissen die Freiheit genauso stark wie der Terrorismus.

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