Limburg: Internet-Sperre im Jugendarrest „nicht zeitgemäß“
„Arrest soll die Jugendlichen dazu bringen, über ihre Situation nachzudenken und ihr Verhalten zu ändern, Arrest soll sie aber nicht komplett von der Umwelt abschotten. Ein rigoroses Internet-Verbot im Jugendarrest ist nicht zeitgemäß.“
Darum geht’s
Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz will Straftäterinnen und Straftätern im Jugendarrest begrenzt Zugang zum Internet ermöglichen. Die Regelung ist Teil eines Gesetzes zum Jugendarrestvollzug, das Niewisch-Lennartz angekündigt hat.
Das sagen die Grünen
Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher
„Ich freue mich, dass das Justizministerium den Zugang zum Internet während Jugendarresten ermöglichen will - in begrenztem Umfang und abhängig vom Einzelfall. Für junge Menschen gehört das Internet heute nun mal zum Alltag.“
„Arrest soll die Jugendlichen dazu bringen, über ihre Situation nachzudenken und ihr Verhalten zu ändern, Arrest soll sie aber nicht komplett von der Umwelt abschotten. Ein rigoroses Internet-Verbot im Jugendarrest ist nicht zeitgemäß.“
„Dass der Vollzug des Jugendarrests in Niedersachsen nun gesetzlich geregelt wird, ist überfällig. Bislang wurde in diesem Bereich auf der Basis einer Verordnung gearbeitet. Das finde ich verfassungsrechtlich problematisch - wir reden hier schließlich von Freiheitsentzug. Leider hat die CDU-/FDP-Koalition dieses Thema in den zehn Jahren ihrer Regierungszeit nicht angepackt.“
Zum Hintergrund
Der Jugendarrest wird in Deutschland derzeit auf Grundlage einer Verordnung aus dem Jahr 1976 vollzogen. Das Bundesverfassungsgericht gibt jedoch vor, dass schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte – dazu zählt zweifellos der Freiheitsentzug - gesetzlich geregelt werden müssen.