Mehrfach-Überdüngung wird nicht vermieden:Lindemanns Gülleverordnung nur die „halbe Miete“
Die von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Lindemann geplante Meldepflicht für die Abgabe von Gülle, Hühnerkot und Gärresten aus Biogasanlagen an andere Betriebe ist nach Ansicht der Landtagsgrünen “noch nicht einmal die halbe Miete”.
Die von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Lindemann geplante Meldepflicht für die Abgabe von Gülle, Hühnerkot und Gärresten aus Biogasanlagen an andere Betriebe ist nach Ansicht der Landtagsgrünen "noch nicht einmal die halbe Miete". Damit werde nach wie vor nicht erfasst, auf welchen Flächen die Gülle tatsächlich untergebracht wird, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Meyer heute (Mittwoch) in Hannover. "Es ist zu befürchten, dass es auch weiterhin Doppel- und Dreifachbelegungen von Flächen geben wird, wie sie die Landwirtschaftskammer angesichts völlig unzureichender Kontrollregelungen beschrieben hat."
Der Grünen-Politiker fordert daher zusätzlich ein flächendeckendes Kataster, in dem die tatsächlich ausgebrachten Düngemengen erfasst werden. "Das ist kein großer Aufwand, die Landwirte haben ohnehin mit Datenbanken hinterlegte digitale Karten für ihren jährlichen Antrag auf Flächenprämien vorliegen. Wer eintragen kann, ob er Weizen oder Kartoffeln anbaut, kann auch die Gülleflächen der Kontrollbehörde gegenüber angeben. Nur so kann die Überdüngung zu Lasten des Grundwassers und der Gewässer vermieden werden." Meyer erinnerte daran, dass bereits jetzt nach Angaben der Regierung über 59 Prozent der Grundwasserkörper zu hoch mit Nitrat als Folge von Überdüngung belastet sind."
Erheblicher Verbesserungsbedarf bestehe auch bei den Kontrollen. "Wenn weiterhin nur 1,5 Prozent der Betriebe überhaupt geprüft werden und die Sanktionen bei Verstößen so mickrig bleiben wie bisher, ist die Verordnung des Landwirtschaftsministers wirkungslos und ändert nichts am überbordenden Gülletourismus im Lande", sagte Meyer. Der Grünen-Politiker fordert deshalb eine erhebliche Ausweitung der Kontrollen und deutlich höhere Strafen bei Verstößen. Außerdem müsse endlich das wahre Ausmaß der Massentierhaltung in Niedersachsen anhand der Daten der Tierseuchenkasse offen gelegt werden. Meyer: "Die Landkreise können dann überprüfen, ob die tatsächlichen Tierzahlen mit der Genehmigung zur Gülleausbringung übereinstimmen. Wer weiter an den falschen Zahlen der amtlichen Statistik festhält, wird das wahre Ausmaß des Gülleproblems und fehlender Flächennachweise für Großmastanlagen nicht erkennen." Nach den Zahlen der Tierseuchenkasse gibt es in Niedersachsen 63 Millionen Masthühner, nach Angaben der Landesregierung nur 36 Millionen."