Pressemeldung Nr. 187 vom

Weitreichende Folgen für niedersächsische Gemeinderäte:Lüneburger Verwaltungsgerichtsurteil ist Rüffel für Schünemann

Ein Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts bestätigt die Kritik der Landtagsgrünen an der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Nach dem Urteil haben die Gemeinderäte auf Antrag ein...

Ein Urteil des Lüneburger Verwaltungsgerichts bestätigt die Kritik der Landtagsgrünen an der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Nach dem Urteil haben die Gemeinderäte auf Antrag einer Fraktion jetzt jederzeit die Möglichkeit ihre Ausschüsse nach dem neuen Auszählverfahren Hare/Niemeyer zu besetzen. Das sei insbesondere für kleine Parteien von Bedeutung, die bisher nur über ein Grundmandat ohne Stimmrecht verfügen, sagte der kommunalpolitische Sprecher Andreas Meihsies am Freitag in Hannover.

Bereits im Juli hatte der Grünen-Politiker auf das Problem einer fehlenden Übergangsvorschrift in der Neufassung der NGO hingewiesen. Meihsies hatte bezweifelt, dass die Auslegung der Regierung, nach der die Ausschüsse nur bei einer Mandatsveränderung neu zu bilden seien, richtig ist.

Meihsies: "Die unpräzise Formulierung im Gesetz und das Lüneburger Urteil haben weitreichende Folgen für die Gemeinderäte in ganz Niedersachsen – insbesondere die kleinen Fraktionen können und sollten nun von diesem geänderten Auszählverfahren Gebrauch machen."

Zurück zum Pressearchiv