„Eine persönliche Vorteilsnahme wäre mit dem Amt des Ministerpräsidenten nicht vereinbar“ (Christian Wulff, 20.11.1999):Macht Jurist Wulff Rechtsbruch in Niedersachsen zum Kavaliersdelikt?
Die Landtagsgrünen sehen den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff nach seinem eingestandenen Rechtsbruch in der Pflicht, den Verdacht auszuräumen, dass er Gesetzesverstöße als Kavaliersdelikt bewertet, wenn sie von CDU-Politikern vorgenommen werden.
Die Landtagsgrünen sehen den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff nach seinem eingestandenen Rechtsbruch in der Pflicht, den Verdacht auszuräumen, dass er Gesetzesverstöße als Kavaliersdelikt bewertet, wenn sie von CDU-Politikern vorgenommen werden. "Der Verstoß gegen ein Gesetz ist kriminell. Das gilt auch für Ministerpräsidenten. Dafür muss es Konsequenzen geben", sagte der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel am Donnerstag (heute) in Hannover. Die jetzt anstehende Prüfung des Vorfalls durch die Staatsanwaltschaft werde zu einer juristischen Würdigung führen.
Unabhängig davon ginge es um eine politische Bewertung. Der Grünen-Politiker erinnerte daran, dass Wulff persönlich dafür die Maßstäbe formuliert habe, als er vor Jahren im Zusammenhang mit der Glogowski-Affäre erklärte, dass "eine persönliche Vorteilsnahme”¦mit dem Amt des Ministerpräsidenten nicht vereinbar" sei. (Zitat Wulff, 20.11.1999).
"Wenn Wulff glaubt, dass mit seinem heutigen Geständnis die Sache erledigt ist, dann wirft dies ein schlechtes Licht auf sein Verständnis von politischer Moral", sagte Wenzel. Nach diversen Verfassungsbrüchen, zweifelhaften Auslegungen des Ministergesetzes im Zusammenhang mit einer anderen gesponserten Reise und umstrittenen Subventionszahlungen an Mitglieder seines Kabinetts strapaziere der Fall Wulff ein weiteres Mal das Rechtsverständnis in Niedersachsen.