Material zur heutigen Pressekonferenz: "Konsequenzen aus den Gehaltsaffären"

Sehr geehrte Damen und Herren,

der folgende Text wurde auf der heutigen Pressekonferenz verteilt. Als Anlage/Link verweisen wir auf die aktuelle Fassung der Erklärung unserer Abgeordneten zu Nebent...

Sehr geehrte Damen und Herren,
der folgende Text wurde auf der heutigen Pressekonferenz verteilt. Als Anlage/Link verweisen wir auf die aktuelle Fassung der Erklärung unserer Abgeordneten zu Nebentätigkeiten (die im übrigen bereits seit Anfang der Wahlperiode auf unserer Homepage zu finden ist).

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen, 11.01.2005
Konsequenzen aus den "Gehaltsaffären"
Angesichts der diversen Verfehlungen im Umgang mit Nebeneinkünften durch Abgeordnete von Bundestag und Landtagen müssen die bisherigen Regelungen deutlich verschärft werden. Vor dem Hintergrund der niedersächsischen Fälle gilt das insbesondere auch für unser Bundesland. Hierzu haben Bündnis 90/Die Grünen immer wieder weitreichende Vorschläge gemacht, die in der Regel am Widerstand aller anderen Parteien gescheitert sind.
Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Diesen Wortlaut des Artikels 38 im Grundgesetz müssen die Abgeordnetengesetze und die Geschäftsordnungen des Bundestages und der Landtage ausfüllen. Das impliziert, dass Abgeordnete den überwiegenden Teil ihrer Kraft, ihrer Energie und ihrer Arbeitszeit für die Vertretung der Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler einzusetzen haben.
Ein glaubwürdiger und transparenter Umgang mit Nebeneinkünften ist erforderlich, um verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Wählerinnen und Wähler müssen wissen, ob ihr Abgeordneter auch Dritten verpflichtet oder ungerechtfertigten Einflüssen von Dritten ausgesetzt ist.
Wir hoffen, dass sich nun endlich eine Mehrheit für eine Verschärfung der Regelungen auch im Niedersächsischen Landtag findet. Den Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Landtages (Drs. 15/7), der am 26.2.03 bereits einmal in den Landtag eingebracht wurde, der aber keine Mehrheit fand, werden wir vor dem Hintergrund der Gehaltsaffäre in den nachfolgenden Punkten überarbeiten:

Folgende Korrekturen sind erforderlich:
1. Entscheidend ist Transparenz: Alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Erwerbseinkommen neben der Abgeordnetentätigkeit und zusätzlichen selbstständigen Tätigkeiten von Abgeordneten, oberhalb einer Grenze von 2.000 EUR jährlich, sind der Art, Höhe und der Herkunft nach dem Landtagspräsidenten jährlich anzuzeigen. Der Präsident erstattet dem Landtag über diese Angaben jährlich Bericht. Der Bericht wird als Landtagsdrucksache veröffentlicht. Eine Veröffentlichung von Einkünften unterbleibt auf Antrag des oder der Abgeordneten, soweit der Veröffentlichung ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse entgegensteht. Ein schutzwürdiges Interesse kann insbesondere dann vorliegen, wenn dem oder der Abgeordneten Nachteile im wirtschaftlichen Wettbewerb drohen oder Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt werden. Über den Antrag entscheidet der Präsident oder die Präsidentin des Landtages. Die Veröffentlichung der Herkunft der Einkünfte unterbleibt auch ohne einen Antrag, wenn die Veröffentlichung Standesrecht verletzt.
2. Entsprechend der UN-Konvention gegen Korruption sind die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch zu verschärfen, um alle Handlungen zu erfassen, die im Zusammenhang mit Bestechung und Erpressung relevant sind, und nicht wie bisher nur das Abstimmungsverhalten.
3. Unternehmen und Konzerne sollten durch veröffentlichte Verhaltenskodexe sicherstellen, dass kein materieller oder sonst wie rechtswidriger Einfluss auf Abgeordnete genommen wird. Insbesondere fordern wir den VW-Konzern auf, seine bislang geltende Vereinbarung zur weiteren Bezahlung von VW-Mitarbeitern, die zugleich Abgeordnete sind, sofort außer Kraft zu setzen. Das gleiche gilt für andere Unternehmen mit ähnlichen Regelungen.
4. Darüber hinaus halten wir es für angebracht, die Möglichkeiten des materiellen Zuverdienstes im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Wahrnehmung von politischen Wahlämtern stehen, zu begrenzen. Analog zum Niedersächsischen Ministergesetz sollen alle Vergütungen aus der Mitgliedschaft in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten oder einem anderen Organ einer Gesellschaft, einer Genossenschaft oder eines Unternehmens anderer Rechtsform, soweit sie 5.500 EUR jährlich übersteigen an die jeweilig entsendende Gebietskörperschaft abgeführt werden.

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