Verfassungsrechliche Bedenken ignoriert:Mehrheitsfraktionen peitschen Hochschulzulassungsgesetz durch

Scharfe Kritik kommt von den Landtagsgrünen, nachdem in der heutigen (Donnerstag) Ausschusssitzung die Fraktionen von CDU und FDP trotz bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken ein Gesetz zur Neu...

Scharfe Kritik kommt von den Landtagsgrünen, nachdem in der heutigen (Donnerstag) Ausschusssitzung die Fraktionen von CDU und FDP trotz bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken ein Gesetz zur Neuregelung der Hochschulzulassung bereits nach lediglich einem Beratungsdurchgang beschlossen haben. "CDU und FDP setzen sich über diese Bedenken hinweg und riskieren damit eine Vielzahl von Klagen betroffener Studierender", sagte die hochschulpolitische Sprecherin Gabriele Heinen-Kljajic in Hannover.

Das Gesetz soll den Hochschulen größere Freiräume bei der Auswahl ihrer Studierenden gewähren, was grundsätzlich von der grünen Fraktion unterstützt werde. "Differenziertere Auswahlverfahren finden unsere Zustimmung, aber deswegen dürfen verfassungsrechtliche Vorgaben nicht einfach über Bord geworfen werden", so die Hochschulexpertin. Diese beinhalteten auch, dass ein gewisser Anteil Studierender nach dem Kriterium Wartezeit zu berücksichtigen sei. Die Reduzierung dieser Quote von 25% auf jetzt nur noch 7,7% sei hoch umstritten und mitnichten abschließend geklärt. Darüber hinaus sei auch die Frage, wie weit die Autonomie der Hochschulen bei der Gestaltung der Verfahren gehen dürfe, offen geblieben. Nichtsdestotrotz verweigerten sich CDU und FDP einem weiteren Beratungsdurchgang.

Heinen-Kljajic: "Dass die Regierungsfraktionen unter diesen Umständen eine Endabstimmung durchsetzen, zeugt von Ignoranz gegenüber Gesetzen und parlamentarischen Verfahren."

Da außerdem die in einer Anhörung geäußerten Bedenken gegenüber zusätzlichen Gebühren für Zulassungsverfahren und Quoten für weiterführende Studiengänge keinen Niederschlag in der Gesetzesnovelle gefunden hätten, kündigte die Grünen-Politikerin einen entsprechenden Änderungsantrag ihrer Fraktion an.

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