Ministerium ändert Vollstreckungs- und Einweisungsplan Grüne sehen Erfolg für den offenen Strafvollzug
Vor zwei Jahren hatte Justizministerin Heister-Neumann ihr neues Konzept für den Strafvollzug der Öffentlichkeit präsentiert. In der Folgezeit musste das Ministerium feststellen, dass der Anteil der Strafgefangenen im offenen Vollzug in den Jahren 2004 bis 2006 von 25% auf 21% fiel.
Vor zwei Jahren hatte Justizministerin Heister-Neumann ihr neues Konzept für den Strafvollzug der Öffentlichkeit präsentiert. In der Folgezeit musste das Ministerium feststellen, dass der Anteil der Strafgefangenen im offenen Vollzug in den Jahren 2004 bis 2006 von 25% auf 21% fiel.
Erst nach Forderungen der Grünen, den offenen Vollzug zu stärken und die Schwelle der für den offenen Vollzug als geeignet anzusehenden Gefangenen von 3,5 Jahren Freiheitsstrafe wieder auf vier Jahre Freiheitsstrafe anzuheben, änderte das Justizministerium dahingehend jetzt das Konzept.
"Wir haben einen Erfolg für einen humanen Strafvollzug erzielt. Ich freue mich, dass man jetzt auch im Ministerium die Zeichen der Zeit erkannt hat und endlich beginnt, die Fehler der Strafvollzugspolitik von Schwarz Gelb der letzten Jahre zu korrigieren", so Andreas Meihsies, strafvollzugspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag.
Die Unterbringung im offenen Vollzug solle die Gefangenen befähigen, nach der Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen, so Meihsies. "Das Leben im offenen Vollzug kann den allgemeinen Lebensverhältnissen draußen weit stärker angeglichen werden als im geschlossenen Vollzug. Mehr Resozialisierung bedeutet mehr Sicherheit. Der offene Strafvollzug trägt diesem Ziel in besonderer Weise Rechnung." Offener Vollzug sei kein Hotelvollzug, denn er fordere von den Gefangenen ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Gemeinschaftsfähigkeit und aktiver Mitarbeit auf dem Weg in ein straffreies Leben nach der Haft, so Meihsies abschließend.